530005-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Jobcenter Mannheim - Projekt "Gesundheitszentrum"
OJ S 146/2026 31/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungJobcenter Mannheim
E-Mailjobcenter-mannheim@jobcenter-ge.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersSozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelJobcenter Mannheim - Projekt "Gesundheitszentrum"
BeschreibungDer Auftragnehmer schuldet die Durchführung individueller betreuender Gesundheitsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III für arbeitslose Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II, die auf die Förderung von Gesundheit, Erwerbsfähigkeit und sozialer Teilhabe ausgerichtet ist, in Form des Betriebs eines Gesundheitszentrums (im Folgenden auch "Maßnahme") nach Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlage).
Kennung des Verfahrens1c54db48-949e-4086-ae75-100481e556ab
Interne Kennung1014/2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDie Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausge-schriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 S. 1 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen, 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMannheim
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDas Gesundheitszentrum muss in der Stadt Mannheim liegen. Das Gesundheitszentrum muss für die Teilnehmenden in angemessener Zeit, d.h. innerhalb von 30 Minuten von einem Verkehrsknotenpunkt aus, mit öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Fußweg erreichbar sein. Als Verkehrsknotenpunkt im vorgenannten Sinn gelten der Hauptbahnhof und der Busbahnhof Mannheim. Der Fußweg zwischen der nächsten Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels und dem Standort des Gesundheitszentrums darf nach dem Navigationssystem Google Maps zudem nicht länger als 10 Minuten dauern.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMU9H#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
BetrugEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
KorruptionEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
ZahlungsunfähigkeitEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelJobcenter Mannheim - Projekt "Gesundheitszentrum"
BeschreibungDer Auftraggeber beabsichtigt, die Durchführung individueller betreuender Gesundheitsmaßnahmen für arbeitslose Leistungsberechtigte nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III in Form des Betriebs eines "Gesundheitszentrums" in Mannheim zu vergeben. Die Zielgruppe sind Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II, die in der Regel das 25. Lebensjahr erreicht haben und die gesundheitliche - physische oder psychische - Beeinträchtigungen oder Einschränkungen haben. Der Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Gesundheitszentrums pro Monat durchgehend Plätze für 40 Teilnehmende vorzuhalten. Der Auftraggeber weist die Teilnehmenden dem Gesundheitszentrum für die Dauer von vier (4) Wochen zu. Dies bedeutet bei einer Laufzeit des Gesundheitszentrums von zunächst 12 Monaten, einer Zuweisungsdauer von 4 Wochen, der Möglichkeit eines wöchentlichen Eintritts, und 40 Plätzen für Teilnehmende pro Monat eine maximale Anzahl von 480 Teilnehmenden pro Jahr. Die Maßnahme ist auf die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten auszurichten. Die einzelnen Ziele der Maßnahme sind in der Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlagen) aufgeführt. Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Maßnahme "Gesundheitszentrum" folgende Inhalte ("Maßnahmeninhalte") vor: 1) Medizinisch-berufliche Einschätzung/Coaching/ABC-Coaching und Bedarfsfeststellung (siehe hierzu Ziffer VI.3 der Leistungsbeschreibung) 2) Abbau gesundheitlicher Teilhabebeschränkungen (siehe hierzu Ziffer VI.4 der Leistungsbeschreibung) 3) Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe (siehe hierzu Ziffer VI.5 der Leistungsbeschreibung). Hinsichtlich der Einzelheiten zu der geschuldeten Leistung wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Interne Kennung1014/2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen, 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMannheim
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDas Gesundheitszentrum muss in der Stadt Mannheim liegen. Das Gesundheitszentrum muss für die Teilnehmenden in angemessener Zeit, d.h. innerhalb von 30 Minuten von einem Verkehrsknotenpunkt aus, mit öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Fußweg erreichbar sein. Als Verkehrsknotenpunkt im vorgenannten Sinn gelten der Hauptbahnhof und der Busbahnhof Mannheim. Der Fußweg zwischen der nächsten Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels und dem Standort des Gesundheitszentrums darf nach dem Navigationssystem Google Maps zudem nicht länger als 10 Minuten dauern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Die Laufzeit beginnt vier (4) Wochen nach Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrags einseitig bis zu zweimal um jeweils zwölf (12) Monate (je eine "Verlängerungslaufzeit") zu verlängern ("Optionsrecht"). Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Textform. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenEignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Formblätter "Eignungsleihe Bieter" (Anhang 10 der Vergabeunterlagen) und "Eignungsleihe Dritter" (Anhang 11 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über das Vorliegen einer gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderlichen Trägerzulassung bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Absatz 1 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) und Vorlage einer Kopie des entsprechenden Zertifikats nebst aktueller Anlage gemäß § 5 Absatz 6 AZAV auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten angemessenen Frist. Die Regelungen zur Zulassung gelten über § 16 SGB II für die SGB-III-Leistungen, die im Rechtskreis SGB II Anwendung finden. Sie gelten dagegen nicht für die originär im SGB II geregelten Leistungen, soweit dies nicht ausdrücklich anders bestimmt wurde (§§ 16h Absatz 4, 16k Absatz 5 SGB II). Im Fall einer Bietergemeinschaftserklärung ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung an den Gesamtumsatz: Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR netto erzielt haben.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (individuelle betreuende Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 SGB III) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (individuelle betreuende Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 SGB III) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter "Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (individuelle betreuende Gesundheitsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 SGB III)" anzugeben.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall be-stehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens - 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, - 2,0 Mio. EUR für Sachschäden, - 3,0 Mio. EUR für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung von anwendbaren Datenschutzgesetzen, - 2,0 Mio. EUR für alle sonstigen Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über mindestens zwei (2) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten individuellen betreuenden Maßnahmen aus dem Rechtskreis des SGB II, jeweils mit Angabe der in Anlage 1 zum Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignung" (Anhang 2 der Vergabeunterlagen) geforderten Angaben. Als Referenz gelten die beim Bieter/vom Mitglied oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beauftragten und von diesem/diesen erbrachten und ausgeführten Leistungen. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen des Zeitraums von drei (3) Jahren als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe des Angebots (vgl. Kapitel VIII. des Verfahrensbriefes) beendet worden sein. - Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Gegenstand der Referenz sind individuelle betreuende Maßnahmen aus dem Rechtskreis des SGB II für gesundheitlich, d.h. physisch oder psychisch beeinträchtigte bzw. eingeschränkte Leistungsberechtigte. Individuell betreuende Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die eine auf die individuelle Person und deren Situation zentrierte Betreuung vorsehen. 2. In der Referenz wurden mindestens ein Arzt oder Psychologe und ein Coach eingesetzt. 3. Die Maßnahme in der Referenz war darauf ausgerichtet, dass die Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird. 4. Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Mindestanforderung ist weiter, dass sich aus den eingereichten Referenzen ergibt, dass gleichzeitig, d.h. während des gesamten Leistungszeitraums, mindestens 40 Teilnehmende parallel individuell betreut wurden. Diese Anforderung kann der Bieter durch die eingereichten geeigneten Referenzen zum SGB II erreichen. Der Bieter kann zur Erfüllung der Mindestanforderung ergänzend jedoch auch Referenzen aus anderen Sozialgesetzbüchern heranziehen, sofern diese gleichzeitig zu der eingereichten geeigneten Referenz nach SGB II erbracht wurden und zumindest die nachfolgende Voraussetzung erfüllen: - Gegenstand der Referenz sind individuelle betreuende Maßnahmen für Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis der Sozialgesetzbücher. Individuell betreuende Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die eine auf die individuelle Person und deren Situation zentrierte Betreuung vorsehen. 1. Beispiel: <<Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn der Bieter in der angegebenen geeigneten Referenz Nr. 1 mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 25 Teilnehmende individuell betreut hat und in der angegebenen geeigneten Referenz Nr. 2 mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 15 Teilnehmende individuell betreut hat. >> 2. Beispiel: <<Die Mindestanforderung ist auch erfüllt, wenn der Bieter in der angegebenen geeigneten Referenz Nr. 1 mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 14 Teilnehmende individuell betreut hat und in einer angegebenen Referenz über individuelle betreuende Maßnahmen für Leistungsberechtigte aus dem SGB XII mit einem Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 26 Teilnehmende individuell betreut hat.>> Auf Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Bieter einen Ansprechpartner für den Referenzauftraggeber namentlich zu benennen und dessen Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignung" (Anhang 2 der Vergabeunterlagen) in Anlage 1 aufgeführten Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Der Bieter hat alle im Anlage 1 zu diesem Formblatt "Nichtvorliegend von Ausschlussgründen/Eignung" (Anhang 2) jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus den Angaben in Anlage 1 zu diesem Formblatt "Nichtvorliegend von Ausschlussgründen/Eignung" (Anhang 2) ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept Personaleinsatz
BeschreibungIm Zuschlagskriterium "Konzept Personaleinsatz" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Konzept Personaleinsatz" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Konzepte Personaleinsatz" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das "Konzept Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRaumkonzept
BeschreibungIm Zuschlagskriterium "Raumkonzept" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Raumkonzept bewertet. Das Zuschlagskriterium "Raumkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das "Raumkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungMaßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe
BeschreibungIm Zuschlagskriterium "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 3, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAbbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen
BeschreibungIm Zuschlagskriterium "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 4, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKrisenbewältigungskonzept
BeschreibungIm Zuschlagskriterium "Krisenbewältigungskonzept" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Krisenbewältigungskonzept bewertet. Das Zuschlagskriterium "Krisenbewältigungskonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 5, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das "Krisenbewältigungskonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept "Zusammenarbeit des Teams"
BeschreibungIm Zuschlagskriterium "Zusammenarbeit des Teams" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept zur Zusammenarbeit des Teams bewertet. Das Zuschlagskriterium "Zusammenarbeit des Teams" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 6, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept "Zusammenarbeit des Teams" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungIm Zuschlagskriterium "Preis" wird die im Preisblatt (Anhang 5 der Vergabeunterlagen) unter Ziffer V. anhand der Bieterangaben berechnete "Aufwandspauschale je Teilnehmendem pro Monat, in EUR brutto (= Wertungspreis).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen06/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PMU9H/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PMU9H
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PMU9H
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltJobcenter Mannheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtJobcenter Mannheim
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungJobcenter Mannheim
Registrierungsnummer64402 (Trägernummer)
PostanschriftIfflandstraße 2-6
StadtMannheim
Postleitzahl68161
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
E-Mailjobcenter-mannheim@jobcenter-ge.de
Telefon0621-17238-333
Internetadressehttps://jobcenter-mannheim.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung6735fdc1-28c0-4a7b-ba09-d6fd7d13ac9f-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungDie in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.9 geforderte Mindestanforderung an den Gesamtumsatz stellt auf den Netto-Betrag ab. Aus Klarstellungsgründen wurde dies in der Auftragsbekanntmachung ergänzt. Während es ursprünglich hieß: "Mindestanforderung an den Gesamtumsatz: Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR erzielt haben." heißt es nun wie folgt: "Mindestanforderung an den Gesamtumsatz: Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR netto erzielt haben."
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDie in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.9 geforderte Mindestanforderung an den Gesamtumsatz stellt auf den Netto-Betrag ab. Aus Klarstellungsgründen wurde dies in der Auftragsbekanntmachung ergänzt. Während es ursprünglich hieß: "Mindestanforderung an den Gesamtumsatz: Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR erzielt haben." heißt es nun wie folgt: "Mindestanforderung an den Gesamtumsatz: Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR netto erzielt haben."
Änderung der Auftragsunterlagen am30/07/2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf9af7b1d-87d0-43a1-93e8-627132d22c46  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung30/07/2026 10:57:44 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung530005-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe146/2026
Datum der Veröffentlichung31/07/2026