2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Harz, Friedrich- Ebert- Straße 42
Stadt: Halberstadt
Postleitzahl: 38820
Land, Gliederung (NUTS): Harz (DEE09)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Betrug: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen darf keine Verfehlung gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.