Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
4 - Zur Entzerrung uns zur Sicherstellung des Projekterfolges wurden durch den BBK zusätzliche Sperrpausen zur Verfügung
gestellt. Diese Sperrpausen mussten durch die BÜW begleitet werden.
Die beauftragte BÜW war bereits mit technischer Ausrüstung und Büroflächen vor Ort. Zudem hatte die BÜW Zeit, sich in das
Projekt einzuarbeiten und kannte u.a. die örtlichen Gegebenheiten, etc. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Zeitaufwand
benötigt, um diesen Wissensvorsprung aufzuholen, welches mit unverhältnismäßig Hohen Kosten verbunden gewesen wäre.