Die BA kann als öffentliche Auftraggeberin gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c i.V.m. Abs. 6 VgV den hier betreffenden Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, denn der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen, der MID GmbH, aufgrund des Schutzes alleiniger Rechte (hier der alleinigen Source-Code- und Vertriebs-Rechte der MID GmbH) erbracht werden. Der Auftrag umfasst Pflege- und Supportleistungen für die bereits in der BA im Einsatz befindliche Software "Innovator". Um diese Leistungen erbringen zu können ist der Zugriff auf den Quellcode zwingend erforderlich.
Zu der zu beschaffenden Leistung gibt es zudem keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, da es sich lediglich um Pflege- und Supportleistungen für die bereits in der BA im Einsatz befindliche, unbefristet überlassene und in die Softwareentwicklung sowie verschiedene BA-Anwendungen integrierte Softwarekomponente "Innovator" handelt. Die Beschaffung der Pflege- und Supportleistungen ist alternativlos, da die Funktionsfähigkeit diverser BA-Anwendungen ohne diese Leistungen nicht sichergestellt werden kann und dadurch auftretende Fehler zu weitreichenden Auswirkungen (z.B. fehlende Anpassungsmöglichkeit der Anwendungen) führen können. Dies gilt es dringend zu vermeiden.
Auch ist der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter gem. § 14 Abs. 6 VgV.