5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71631450 Kontrolle von Brücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: WSA Elbe - Dienstorte Lauenburg und Magdeburg und WSA Spree-Havel - Dienstort Brandenburg
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 185 550,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# * Freiberufler
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen in € für die Jahre 2022 / 2023 / 2024. Das Kriterium bestimmt sich aus dem Mittelwert der Belege. Vergleichbare Dienstleistungen werden in der Bekanntmachung wie folgt definiert: Vergleichbar sind Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen und Sonderprüfungen an Verkehrswegebrücken nach DIN 1076, die bei ähnlichem Losumfang und ähnlicher Aufgabenstellung (Vorbereitung, Durchführung und Auswertung) wie für das beschriebene Projekt in der Vergangenheit abgewickelt wurden. Bewertungsmaßstab: 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: >= 420.000 € / a 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: >= 340.000 € / a 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: >= 260.000 € / a 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: >= 180.000 € / a 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: >= 100.000 € / a 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: < 100.000 € / a Dieser Punkt stellt einen Mindeststandard dar. Es ist eine Erklärung zum Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (2022/2023/2024) vorzulegen, die die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllt. Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV (3) 6 Fachliche Eignung des Bauwerksprüfers: Fachlicher Lebenslauf mit Studiennachweisen und Bescheinigungen als Nachweis der beruflichen Befähigung/ Qualifikation des Bewerbers, der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Nachweise, welche gewertet werden: 1) Studium des Bauingenieurwesens oder vgl. mit entsprechender Vertiefung (z.B. Brückenbau, konstruktiven Ingenieurbau, Stahlbau etc.) 2) Zertifikat für Ingenieure/innen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 weitere wichtige Anforderungen: 3) technische Zusatzqualifikationen (z.B. Schweißfachingenieur etc.) 4) langjährige Berufserfahrung (Prüfer > 3 Jahre) 5) fachspezifische Fortbildungen / Schulungen (mind. 3 Bescheinigungen) 6) Führungserfahrung (Personalverantwortung > 3 Jahre) Bewertungsmaßstab: 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: 1) + 2) sowie 3) 4) 5) 6) sind erfüllt 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: 1) + 2) sowie drei von 3) 4) 5) 6) sind erfüllt 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: 1) + 2) sowie zwei von 3) 4) 5) 6) sind erfüllt 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: 1) + 2) sowie eine von 3) 4) 5) 6) sind erfüllt 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: 1) + 2) sind erfüllt 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: 1) und/oder 2) sind nicht erfüllt Dieser Punkt stellt einen Mindeststandard dar. Ist einer der geforderten Mindeststandards (1 Bewertungspunkt) nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV (3) 1 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren: Referenzen mit vergleichbaren Leistungen der Jahre 2022, 2023 und 2024 mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des Bauwerksprüfers, des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Vergleichbare Dienstleistungen werden in der Bekanntmachung wie folgt definiert: Vergleichbar sind Aufträge, bei denen mehrere Prüfungen an Verkehrswegebrücken nach DIN 1076, in ähnlichem Umfang eines Loses und mit ähnlicher Aufgabenstellung wie für das beschriebene Projekt, in den Jahren 2022 bis 2024 abgewickelt wurden. Die Ähnlichkeit im Umfang eines Loses ist gegeben, wenn innerhalb einer Referenz mindestens 10 unterschiedliche Bauwerke pro Jahr geprüft wurden. Eine Referenz enthält ausschließlich Bauwerksprüfungen eines Jahres. Die Ähnlichkeit in der Aufgabenstellung ist gegeben, wenn die Referenz folgende Komponenten enthält: 1) verschiedenen Prüfarten (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen, Sonderprüfungen) 2) Brücken verschiedener Konstruktionen (Stahlbeton, Spannbeton und Stahl). Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, ist nicht begrenzt. Mindestanforderungen: Es sind mindestens drei Referenzen der Jahre 2022 bis 2024 vorzulegen. Pro Referenz und Jahr ist die Prüfung an mindestens 10 unterschiedlichen Bauwerken nachzuweisen. Folgende Einzelbepunktung entsprechender Komponenten aus 1) ist vorgesehen: Prüfarten sind: Hauptprüfung (H), Einfache Prüfung (E), Sonderprüfung (S) genau drei Prüfarten vertreten (H und E und S) Punkte je Referenz: 3,00 genau zwei Prüfarten incl. H vertreten (H und E oder S) Punkte je Referenz: 2,00 genau eine Prüfart vertreten (H oder E oder S) Punkte je Referenz: 1,00 Folgende Einzelbepunktung entsprechender Komponenten aus 2) ist vorgesehen: Bauart, Stahlbeton oder Spannbeton (StB) Punkte je Referenz: 1,00 Bauart, Stahl (St) Punkte je Referenz: 1,00 Die Summe der Einzelbepunktung der Komponenten 1) und 2) ergibt die maximale Punktzahl 5 Bewertungsmaßstab: 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 5 Punkte gemäß Bepunktungssystem. 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 4 Punkte gemäß Bepunktungssystem. 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 3 Punkte gemäß Bepunktungssystem. 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 2 Punkte gemäß Bepunktungssystem. 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 1 Punkt gemäß Bepunktungssystem. 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 0 Punkte gemäß Bepunktungssystem. Die Vergleichbarkeit ist somit nicht gegeben Die Gesamtbewertung erfolgt durch Aufsummierung der Bewertungspunkte jeder vergleichbaren und damit wertbaren Referenz und anschließender Mittelwertbildung mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen. Referenzen, die keiner Wertigkeit der Punkte 1 bis 5 entsprechen, werden mit 0 Punkten bewertet und fließen auch mit in die Mittelwertbildung ein. Bei mehr als 3 Referenzen wirken sich Einzelbewertungen unter 5 Punkten negativ auf das Gesamtergebnis aus. Beispiel 1: Drei Referenzen, die mit jeweils 5 Punkten bewertet werden, ergeben eine Gesamtbewertung von 3 * 5 / 3 = 5,00 Beispiel 2: Fünf Referenzen, bei denen jeweils drei Referenzen mit 5 Punkten und jeweils zwei Referenzen mit 3 Punkten bewertet werden, ergeben eine Gesamtbewertung von ( 3 * 5 + 2 * 3 ) / 5 = 4,20 Dieser Punkt stellt einen Mindeststandard dar. Es sind drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllen, vorzulegen. Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50,00
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 1.500.000 € für Personen- und von mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden oder eine Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. (Mindeststandard)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Formblatt 312b-L/F) sowie Gewichtung der Zuschlagskriterien (Formblatt 313-L/F)) aufgeführt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Zuschlagskriterien sind vollständig den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: eVergabe-Plattform des Bundes
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/12/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg