Die Firma CHS hat die notwendige Expertise um die Container für die Messtationen MOBIL und LAND in der im Infrastrukturantrag und der Leistungsbeschreibung dargestellten Ausführungsform zu bauen. Der Bauauftrag wird aus zwingenden sachlichen Gründen auf die Firma CHS eingeschränkt. Zwei Messcontainer, die zu Teilen gleiche Anforderungen an die Stabilität und Isolation erfüllen sollen an die gleiche Firma zu vergeben ist sinnvoll, da hierfür Synergien im Bau und der Beschaffung der Rohmaterialien genutzt werden können. Aus technischen Gründen sowie aus Gründen gewerblicher Schutzrechten kommt nur ein Unternehmen als Anbieter in Betracht. Es ist kein Wettbewerb möglich. Der öffentliche Auftrag wird daher in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV).