2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39150000 Diverse Möbel und Einrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39130000 Büromöbel, 39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 36
Stadt: Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land, Gliederung (NUTS): Sömmerda (DEG0D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: keine
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen gemäß § 124 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, sofern fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Dies gilt insbesondere bei schweren Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, erheblichen oder fortdauernden Verstößen gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG oder vergleichbaren Sachverhalten. Die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB bleibt unberührt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vom Vergabeverfahren auszuschließen, sofern diese bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags eine wesentliche oder fortdauernde mangelhafte Erfüllung gezeigt haben, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu vergleichbaren Rechtsfolgen geführt hat.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen)
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung)
Betrug: § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens wird ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens wird ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird.