532000-2021 - ErgebnisDeutschland-Pulheim: Bau von Parkplätzen
OJ S 204/2021 20/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pulheim - ZVS
Postanschrift: Alte Kölner Straße 26
Ort: Pulheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland
E-Mail: zvs@pulheim.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pulheim.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Schaffung öffentlich nutzbarer Stellplätze im Ortskern Brauweiler
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-26.1-080
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45223300 Bau von Parkplätzen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Pulheim plant, ein dauerhaftes Nutzungsrecht an 70 öffentlich nutzbaren PKW-Stellplätzen im Ortskern Brauweiler zu erwerben. Der Auftragnehmer soll die PKW-Stellplätze herstellen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen: siehe Leistungsverzeichnis!
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Hauptort der Ausführung: Ortskern von Pulheim-Brauweiler 50259 Pulheim-Brauweiler Ergänzung: siehe Plananlage zum Betrachtungsgebiet im Ortskern von Brauweiler
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stellplatzanlage muss grundsätzlich ganzjährig in vollem Umfang nutzbar sein. Die Stellplatzanlage muss städtebaulich vertretbar geplant und unterhalten werden. Dabei ist ausdrücklich gewünscht, dass die Stellplatzanlage möglichst raumsparend und optisch unauffällig angelegt wird. Die Integration in Bauvorhaben mit Mischnutzung ist ebenso möglich wie die Errichtung einer eigenständigen Parkpalette o.ä. Ausgeschlossen ist lediglich eine nicht befestigte, ausschließlich ebenerdige Lösung, da dies städtebaulich als nicht akzeptabel bewertet wird.
Der einmalig zu zahlende Betrag für die 70 öffentlich nutzbaren PKW-Stellplätze soll den Wert von 3.081.481,40 EUR (brutto) nicht überschreiten. Der Eigentümer der Stellplätze ist unter vollständiger Freistellung der Stadt Pulheim verpflichtet, alle Kosten der Instand- und Unterhaltung der Stellplätze dauerhaft zu tragen. Der Eigentümer der Stellplätze ist verpflichtet, die Stellplätze dauerhaft zu bewirtschaften. Die Höhe des von ihm zu erhebenden und für sich zu vereinnahmenden Parkentgelts für die betroffenen 70 PKW-Stellplätze soll die Höhe der Parkgebühren, die die Stadt Pulheim für ihre übrigen öffentlichen Stellplätze im Zentrum von Brauweiler erhebt, nicht übersteigen. Das Recht Parkgebühren zu erheben bleibt auch dann bestehen, wenn die Stadt Pulheim für ihre übrigen Stellplätze im Zentrum von Brauweiler keine Parkgebühren erheben sollte.
Weitere Informationen: siehe Leistungsverzeichnis!
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterium / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 217-528842
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRYY8B
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-147-2889
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-147-2889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-147-2889
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/10/2021