532174-2026 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Technische Unterstützungsleistungen für das Honorar-, Vertrags- und Abrechnungs-Programm-System („HOPSYS“) im Südwestrundfunk
OJ S 146/2026 31/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
E-Mailvergabe-it@swr.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersFreizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTechnische Unterstützungsleistungen für das Honorar-, Vertrags- und Abrechnungs-Programm-System („HOPSYS“) im Südwestrundfunk
BeschreibungDer SWR plant, die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-Systems „HOPSYS“ als „Managed Service“ an einen externen Dienstleister (Managed Service Provider, MSP) zu vergeben. „Managed Services“ umfassen dabei die Auslagerung des Betriebs, der Wartung und Weiterentwicklung, der MSP übernimmt die Komplettverantwortung für das System. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit, Performance, Fehlerbehebung sowie die Anpassung an neue Anforderungen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Managed-Service-Vertrags auf Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags sowie den zughörigen EVB-IT Service-AGB mit einer Laufzeit von zunächst 48 Monaten (Grundlaufzeit). Darüber hinaus wird die Laufzeit optional um jeweils 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 72 Monaten verlängert. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: - Betrieb und Überwachung: Überwachung der Systemressourcen und System-Logs, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung, Fehlerbehebung), Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) - Wartung und Updates, Compliance: Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, Sicherstellung der Kompatibilität mit den beim Auftraggeber eingesetzten Technologien, Schnittstellen, IT-Richtlinien und Standards (z.B. Architektur, Sicherheit) - Support: Bereitstellung eines 2nd/3rd-level-Support zur Störungsanalyse und nachhaltigen Störungsbehebung - Weiterentwicklung: Implementierung neuer Funktionen, Optimierung bestehender Funktionen, fundierte Beratung des Auftraggebers zur optimalen Umsetzung von Weiterentwicklungen, Betrieb eines Testsystems - Qualitätssicherung: Anforderungs-, Test und Change-Management - Wissensmanagement und Dokumentation: Systemdokumentation, Know-How Transfer Dokumente - Technisch-fachliche Beratung: Technischen und prozessualen Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Problemanalyse, Weiterentwicklung und Optimierung des Systems Optionale Leistungen sind: - Skalierung des Leistungsumfangs zur Umsetzung größerer Anpassungs- und Entwicklungs-Anforderungen - Skalierung des Leistungsumfangs zur Applikationsbetreuung weitere Anwendungen des gleichen Tech Stack Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren ermittelt. In der ersten Phase erfolgt ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel, geeignete Bieter zu ermitteln. In der zweiten Stufe wird der Leistungswettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens durchgeführt. Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Dieser Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung der sich bewerbenden Unternehmen anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 4.2). Die interessierten Unternehmen können einen Teilnahmeantrag einreichen. Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, von dem Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind. Der Auftraggeber plant, bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Phase 2 – Angebotsphase: Die in der Angebotsphase eingegangenen ersten Angebote der bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber werden nach der in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen dargestellten Wertungsmethodik durch Bildung eines Leistungs-Preisverhältnisses ausgewertet. Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den drei (3) Bietern, die • ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben haben und • deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die drei höchsten Kennziffern Z erhalten haben und • bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird.
Kennung des Verfahrensf2976efb-9c63-4683-9c50-c7953ca8e58f
Vorherige Bekanntmachung434581-2026
Interne KennungEU-I/T 14/2026
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensBekanntmachung der Vorinformation zu diesem Verfahren am 25.06.2026 - Hinweis Veröffentlichungsnummer: 434581-2026 - Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zur Verkürzung der Fristen für den Eingang der Angebote.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDeutschlandweit
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1 900 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionWeitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 05 Bewerberauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelTechnische Unterstützungsleistungen für das Honorar-, Vertrags- und Abrechnungs-Programm-System („HOPSYS“) im Südwestrundfunk
BeschreibungDer SWR plant, die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-Systems „HOPSYS“ als „Managed Service“ an einen externen Dienstleister (Managed Service Provider, MSP) zu vergeben. „Managed Services“ umfassen dabei die Auslagerung des Betriebs, der Wartung und Weiterentwicklung, der MSP übernimmt die Komplettverantwortung für das System. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit, Performance, Fehlerbehebung sowie die Anpassung an neue Anforderungen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Managed-Service-Vertrags auf Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags sowie den zughörigen EVB-IT Service-AGB mit einer Laufzeit von zunächst 48 Monaten (Grundlaufzeit). Darüber hinaus wird die Laufzeit optional um jeweils 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 72 Monaten verlängert. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: - Betrieb und Überwachung: Überwachung der Systemressourcen und System-Logs, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung, Fehlerbehebung), Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) - Wartung und Updates, Compliance: Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, Sicherstellung der Kompatibilität mit den beim Auftraggeber eingesetzten Technologien, Schnittstellen, IT-Richtlinien und Standards (z.B. Architektur, Sicherheit) - Support: Bereitstellung eines 2nd/3rd-level-Support zur Störungsanalyse und nachhaltigen Störungsbehebung - Weiterentwicklung: Implementierung neuer Funktionen, Optimierung bestehender Funktionen, fundierte Beratung des Auftraggebers zur optimalen Umsetzung von Weiterentwicklungen, Betrieb eines Testsystems - Qualitätssicherung: Anforderungs-, Test und Change-Management - Wissensmanagement und Dokumentation: Systemdokumentation, Know-How Transfer Dokumente - Technisch-fachliche Beratung: Technischen und prozessualen Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Problemanalyse, Weiterentwicklung und Optimierung des Systems Optionale Leistungen sind: - Skalierung des Leistungsumfangs zur Umsetzung größerer Anpassungs- und Entwicklungs-Anforderungen - Skalierung des Leistungsumfangs zur Applikationsbetreuung weitere Anwendungen des gleichen Tech Stack Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren ermittelt. In der ersten Phase erfolgt ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel, geeignete Bieter zu ermitteln. In der zweiten Stufe wird der Leistungswettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens durchgeführt. Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Dieser Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung der sich bewerbenden Unternehmen anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 4.2). Die interessierten Unternehmen können einen Teilnahmeantrag einreichen. Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, von dem Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind. Der Auftraggeber plant, bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Phase 2 – Angebotsphase: Die in der Angebotsphase eingegangenen ersten Angebote der bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber werden nach der in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen dargestellten Wertungsmethodik durch Bildung eines Leistungs-Preisverhältnisses ausgewertet. Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den drei (3) Bietern, die • ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben haben und • deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die drei höchsten Kennziffern Z erhalten haben und • bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird.
Interne KennungEU-I/T 14/2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDeutschlandweit
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2027
Laufzeit4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber (SWR) schließt den Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf maximal 72 Monate. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1 900 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung434581-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsHinweis zu Bewerbergemeinschaften: Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bewerber vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.8.2 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Auch der geforderte Nachweis zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bewerber sowie für den/die geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.8.2 mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Anlage 06 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bewerber und auch für den/die geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag alle Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 04 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist und sich für die zweite Stufe des EU-Verfahrens qualifiziert hat, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsA1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bewerberauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beigelegt sein. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsA2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr). Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsA3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsA3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von maximal 1,5 %. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht. Bewertung zum Kriterium A3.2 Anhand der vorgelegten Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit findet eine Bewertung wie folgt statt: B3.2 – Bewertung der nachgewiesenen Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD), ermittelt aus den zu A3.2 vorgelegten Nachweisen: 9 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0,7% – 1,5% 15 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0,3% – 0,7% 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0% – 0,3% Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsA4.1 – Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bewerber ein QM-System nach DIN EN ISO 9001 eingeführt und zertifiziert hat und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hinweis: Kann der Bewerber die betreffenden Bescheinigungen zu A4.1 und A4.2 mit aktueller Gültigkeit nicht innerhalb der Teilnahmefrist vorlegen, weil das Unternehmen sich zum Antragszeitpunkt in einem bereits begonnenen aber noch nicht abgeschlossenen Prozess zur Erneuerung/Wiedererlangung einer bereits vorliegenden aber abgelaufen Zertifizierung befindet, so erkennt der Auftraggeber entsprechende Nachweise oder Eigenerklärungen als gleichwertig an, sofern der Abschluss der Zertifizierung während des ersten Halbjahres der Vertragslaufzeit daraus zweifelsfrei abzulesen ist. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumInformationssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsA4.2 – Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bewerber gemäß ISO 27001 (Informationssicherheits-Management) zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hinweis: Kann der Bewerber die betreffenden Bescheinigungen zu A4.1 und A4.2 mit aktueller Gültigkeit nicht innerhalb der Teilnahmefrist vorlegen, weil das Unternehmen sich zum Antragszeitpunkt in einem bereits begonnenen aber noch nicht abgeschlossenen Prozess zur Erneuerung/Wiedererlangung einer bereits vorliegenden aber abgelaufen Zertifizierung befindet, so erkennt der Auftraggeber entsprechende Nachweise oder Eigenerklärungen als gleichwertig an, sofern der Abschluss der Zertifizierung während des ersten Halbjahres der Vertragslaufzeit daraus zweifelsfrei abzulesen ist. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsA4.3 – Nachweis von 3 Referenzen aus dem Bereich „Managed Service“ in der Anwendungsbetreuung in vergleichbarer Art und Größe. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung. Hierzu ist je Referenz das ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 07) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Prüfung der Referenzen erfolgt anhand der Erfüllung der im Referenztemplate abgefragten Kriterien. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten vollständig sind, mindestens 8 der 18 Kriterien aus Projektvolumen und mindestens 2 der 5 Kriterien Projektinhalt erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Darüber hinaus müssen folgende Mindestkriterien von den Referenzen erfüllt werden: • Zum Zeitpunkt der Einreichung darf das Vertragsende höchstens zwei Jahre zurückliegen oder der Vertrag muss noch aktiv sein. • Die Referenz umfasst Leistungen aus dem Bereich „Managed Service“ (Anwendungsbetreuung) mindestens einen 2nd und 3rd Level Support sowie Weiterentwicklungen der Anwendung. • Der Service wird/wurde in deutscher Sprache erbracht (Kommunikation, Dokumentation). • Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber geleistet worden sein. • Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss ein System zur Honorar-Verwaltung (Erfassung und Genehmigung von Honoraren) zum Inhalt haben (Kriterium „Projektinhalt 1“ mit „ja“ beantwortet). • Mindestens zwei der vorgelegten Referenzen müssen eine Individualsoftware auf Java-Basis (Web-Anwendung) beinhalten (Beantwortung des Kriteriums „Projektinhalt 2“ mit „ja“.) Bewertung zum Kriterium A4.3 Die Bewertung der eingereichten Referenzen (A4.3) erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. B4.3.1 – Bewertung der Referenz 1 aus den zu A4.3 vorgelegten Nachweisen. B4.3.2 – Bewertung der Referenz 2 aus den zu A4.3 vorgelegten Nachweisen. B4.3.3 – Bewertung der Referenz 3 aus den zu A4.3 vorgelegten Nachweisen. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Anforderungen im Referenztemplate (Anlage 07) bewertet, ob und in welchem Grad sie in Art, Größenordnung und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Nicht erfüllt/ungenügend = Die Referenz erfüllt nicht die angegebenen Mindestkriterien und wird deshalb nicht anerkannt (Rahmendaten unvollständig oder weniger 8 der 18 Kriterien aus „Projektvolumen“ erfüllt oder weniger als 2 der 5 Kriterien aus „Projektinhalt“ erfüllt oder vertraglichen Leistungen im Referenztemplate nicht anschaulich beschrieben). Niederer Zielerfüllungsgrad = Die Referenz erfüllt mindestens 8 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektinhalt“ sowie mindestens 2 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektvolumen“. Es wurden nachvollziehbaren Angaben zu den Fragestellungen der Kriteriengruppe „Projektbeschreibung“ gemacht. (Niedere Punktzahl = 5 Punkte) Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Die Referenz erfüllt mindestens 11 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektinhalt“ sowie mindestens 3 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektvolumen“. Es wurden nachvollziehbaren Angaben zu den Fragestellungen der Kriteriengruppe „Projektbeschreibung“ gemacht. (Mittlere Punktzahl = 17 Punkte) Hoher Zielerfüllungsgrad = Die Referenz erfüllt mindestens 15 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektinhalt“ sowie mindestens 4 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektvolumen“. Es wurden nachvollziehbaren Angaben zu den Fragestellungen der Kriteriengruppe „Projektbeschreibung“ gemacht. (Maximalpunktzahl = 30 Punkte) Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden. Maximal können so bis zu 90 Punkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt (§127 GWB, §58 VgV). Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: - A-Kriterien (Ausschlusskriterien) A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. - B-Kriterien (Bewertungskriterien) B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. - I-Kriterien (Informationskriterien) I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Die B-Kriterien werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss Angaben zu den Anforderungen oder den Kriterien machen, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Erläuterungen zu Mindestanforderungen, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Bewertungsmethodik zu den jeweiligen B-Kriterien werden in den Leistungsblättern der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ erläutert. Für alle B-Kriterien gemeinsam kann ein Bieter maximal bis zu 1.200 Leistungspunkte erreichen. Diese verteilen sich wie folgt: • Konzepte K1 bis K6: Maximal 420 Leistungspunkte (= 35 % der Gesamtpunkte) • Personalqualifikationen: Maximal 420 Leistungspunkte (= 35 % der Gesamtpunkte) • Bieterpräsentation: Maximal 360 Leistungspunkte (= 30 % der Gesamtpunkte) Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses für die finalen Angebote nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis unter Berücksichtigung der wertungsrelevanten Angebotssumme (vgl. Kapitel 3.4.2.2) ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/(wertungsrelevante Angebotssumme ) Zur besseren Vergleichbarkeit werden die errechneten Kennzahlen Z mit einem Skalierungsfaktor von 100.000 multipliziert und kaufmännisch auf die 4. Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 10% liegen (im Bereich von Z-10% bis Z), kommen in die Endauswahl. Der Zuschlag wird dann auf das Angebot der Endauswahl erteilt, welches im Schwankungsbereich liegt und die höchste Leistungspunktzahl aufweist.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.swr.de/unternehmen/organisation/ausschreibungen-104.html
Ad-hoc-Kommunikationskanal
Namevergabe-it@swr.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/8e1eb9b5786f42565d01d9ccf76c3409
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge02/09/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs bzw. der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags bzw. Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleIHK Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummert07119290
PostanschriftNeckarstraße 230
StadtStuttgart
Postleitzahl70190
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonSüdwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
E-Mailvergabe-it@swr.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.swr.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 (721) 926-8730
Fax+49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungIHK Karlsruhe
RegistrierungsnummerDE 143588945
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailinfo@karlsruhe.ihk.de
Telefon+49 721174290
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc2a9c455-466a-4a3c-929d-9acce3ed3a79  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung30/07/2026 13:43:43 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung532174-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe146/2026
Datum der Veröffentlichung31/07/2026