Beschreibung der Beschaffung
Die Große Kreisstadt Freital plant den Neubau einer Feuerwache mit insgesamt 12 Stellplätzen.
Für das Bauvorhaben mit einer BGF von rund 4.800m² wurden Gesamtkosten in Höhe von 13,5 Mio. € brutto auf Basis von BKI Kennwerten und der BGF ermittelt. (KG 300: 6,72 Mio. €; KG 400: 2,2 Mio. €; Stand März 2021; Grobkostenschätzung).
Das Baugrundstück befindet sich gegenüber der bestehenden Feuerwehr auf den dazugehörigen Freiflächen auf den Grundstücken „Am Glaswerk“ und „Am Glaswerk 3“. Nutzer der neu zu errichtenden Feuerwache sind neben der Freiwilligen Feuerwehr Döhlen Hauptamtliche Feuerwehrkräfte.
Es ist geplant die Baumaßnahme bis 2028 zu realisieren.
Es ist vorgesehen, dass der Auslober nach Abschluss des Wettbewerbs mit allen Preisträger*innen Verhandlungen nach § 17 VgV für die weitere Beauftragung der genannten Leistungsphasen führt. Das Wettbewerbsergebnis wird im Rahmen der Zuschlagskriterien für das Verhandlungsverfahren mit 50% bewertet. Geplantes Ziel des Verhandlungsverfahrens ist der Abschluss von je einem Planervertrag für die Gebäudeplanung und der Freianlagen.
Zunächst sollen mit Abschluss des Wettbewerbs die Leistungsphasen 2-4 für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen beauftragt werden. In dem Fall, dass der Auslober aus wichtigem Grund von einer in Teilen oder der vollständigen Realisierung Abstand nimmt, stehen den Teilnehmenden aus der Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche (auf etwaigen entgangenen Gewinn oder Schadensersatz) zu.
Die weiteren Leistungsphasen werden bis zur Leistungsphase 9 stufenweise beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW) und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll.
Die Teilnehmenden verpflichten sich in dem Fall einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. In diesem Fall werden die im Wettbewerb erbrachten Leistungen des Preisträgers/der Preisträgerin für die Leistungsphase 2 bis zur Höhe des Preisgelds nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt werden kann.
In Bezug auf die Planungsanforderungen werden folgende Honorarzonen (HZ) und -sätze von Seiten des Auslobers nach geltender HOAI angenommen:
Objektplanung Gebäude gem. §35 HOAI Honorarzone III, Basissatz
Objektplanung Freianlagen gem. §40 HOAI Honorarzone III, Basissatz
Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zu Grunde, soweit nachstehend nichts Anderes ausgeführt ist. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer Wettbewerb gem. §3 Abs. 3 RPW 2013 i.V.m. §69 ff VgV und §78 ff VgV ausgelobt.