532708-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport – Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031
OJ S 155/2025 14/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Bünde
E-MailZVS@buende.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031
BeschreibungPlanung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031
Kennung des Verfahrens314a60ba-034a-4887-8917-d6726acf7bb8
Vorherige Bekanntmachung17443-2025
Interne Kennung25_02-p
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des Verfahrensweiterer Verfahrensablauf: - Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen 16.04.2025, 23.59 Uhr - Eröffnungs-/Einreichungstermin finaler Angebote 23.04.2025, 11.00 Uhr - Zuschlags-/Bindefrist endet am 30.06.2025, 23.59 Uhr Nebenangebote werden nicht zugelassen. Die Verhandlungen mit den Bietern, die ein Erstangebot abgegeben haben, wurden beendet. Sie werden aufgefordert, ein finales Angebot basierend auf den Ergebnissen der Verhandlung vom 03.04.2025 zu erstellen. Eine Verhandlung über das finale Angebot ist unzulässig. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt eines zustimmenden Beschlusses des Kulturausschusses und des Rates der Stadt Bünde.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBünde
Postleitzahl32257
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPWYDML9TB
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelPlanung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031
BeschreibungPlanung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 (Gesamtkonzept) - Hauptpositionen/Leistungsbeschreibung: o Organisation, Durchführung und Nachbereitung von mindestens 60 Bühnen-Veranstaltungen pro Jahr aus verschiedenen Kunst-/Kulturgattungen wie Theater, Tanz, Filmkunst, Medien, Literatur und Musik o an den Spielstätten Stadthalle und Veranstaltungszentrum Universum o mit dezentraler Vorverkaufsstruktur und Online-Ticket-Verkauf o Abonnementprogramm mit 8 Veranstaltungen mit Veranstaltungen aus den Sparten Musical/Oper/Operette, klassisches/zeitgenössisches Theater, unterhaltendes Theater (Boulevard, anspruchsvolle Komödie, Schauspiel) und Tanz-/Bewegungs-/ Offtheater/Ballett mit Vetorecht des Ausschusses für Kultur für eine Veranstaltung pro Spielzeit Mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb bzw. zum Erstangebot wurde mitgeteilt: Gemäß Beschluss des Kulturausschusses steht für die Planung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms vom 01.08.2026 bis 31.07.2031 ein Gesamtauftragsvolumen von 1.100.00 EUR zur Verfügung. Dieser Wert versteht sich als Endwert, im Falle einer MwSt-Pflicht also als Bruttowert. Für das finale Angebot gilt: Die Verhandlungen mit den Bietern, die ein Erstangebot abgegeben haben, wurden beendet. Sie werden aufgefordert, ein finales Angebot basierend auf den Ergebnissen der Verhandlung vom 03.04.2025 zu erstellen. Eine Verhandlung über das finale Angebot ist unzulässig.
Interne Kennung25_02-p
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBünde
Postleitzahl32257
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit5 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung17443-2025
Zusätzliche Informationen- Nebenangebote werden nicht zugelassen. - Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt eines zustimmenden Beschlusses des Kulturausschusses und des Rates der Stadt Bünde.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBruttopreis
Beschreibung100 % Bruttopreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bünde
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 198 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStadtkultur GbR
Angebot
Kennung des AngebotsHA1 final
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1 198 000,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelPlanung und Durchführung des städtischen Kulturprogramms in der Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2031
Datum des Vertragsabschlusses24/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Bünde
Registrierungsnummer057580004004-31001-91
PostanschriftBahnhofstraße 13+15
StadtBünde
Postleitzahl32257
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-MailZVS@buende.de
Telefon+49 5223161-334
Fax+49 5223161-6351
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungStadt Bünde
Registrierungsnummer057580004004-31001-91
PostanschriftBahnhofstraße 13+15
StadtBünde
Postleitzahl32257
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-MailZVS@buende.de
Telefon+49 5223161-334
Fax+49 5223161-6351
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 251-4115307
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungStadtkultur GbR
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerUStID 31057930680
PostanschriftBahnhofstraße 72
StadtBünde
Postleitzahl32257
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2c405464-07b2-4793-be78-091c2c3b2255  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/08/2025 09:02:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung532708-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe155/2025
Datum der Veröffentlichung14/08/2025