533159-2023 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Marktforschung
OJ S 169/2023 04/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: KfW Bankengruppe
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Keller, Markus
E-Mail: vergabestelle@kfw.de
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschäftigungseffekte Förderportfolio
Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0013
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79310000 Marktforschung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Konzernweite Ermittlung der Beschäftigungseffekte Förderportfolio
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79310000 Marktforschung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die KfW Bankengruppe fördert in Deutschland und weltweit Investitionen in nachhaltige Entwicklung. Als transformative Förderbank sieht die KfW sich in der Verantwortung, die ökonomische, ökologische und soziale Wirkung ihrer Förderaktivität systematisch zu erfassen, transparent zu machen und daraus Steuerungsimpulse für eine größere Effektivität abzuleiten.
Als Basis für das KfW-weite Wirkungsmanagement wurde ein einheitliches Wirkungsverständnis aller Geschäftsbereiche der KfW Bankengruppe in Form einer sog. Theory of Change geschaffen. Diese beschreibt die Zusammenhänge zwischen den KfW-Förderaktivitäten und ihren konkreten Auswirkungen in den drei Nachhaltigkeitsdimensionen (ökonomisch, ökologisch, sozial). Hieraus hat die KfW strategische Wirkungskategorien abgeleitet und diese mit Indikatoren unterlegt, die kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut werden. Diese definierten und messbaren Indikatoren münden zukünftig in eine KfW-weite „Wirkungsbilanz“, das Herzstück des KfW-weiten Wirkungsmanagements.
Dafür wird ein konzernweites Datenmanagementsystem kontinuierlich aufgebaut, um automatisiert und effizient Daten zu erfassen und mit bestehenden Daten aus unterschiedlichen Systemen der KfW-Geschäftsbereiche in einem Datenhaushalt zusammenzuführen.
Neben der bereits laufenden Ermittlung von Treibhausgasminderungseffekten sind Beschäftigungseffekte der Förderaktivitäten ein zentraler Indikator des KfW-weiten Wirkungsmanagements. Nur diese Beschäftigungseffekte sind Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers. Unter „Beschäftigungseffekten“ ist folgendes zu verstehen: Die durch die Förderaktivitäten geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze in dem jeweiligen Land, auf das sich die Förderaktivitäten bezieht (gemessen in Vollzeitäquivalenten).
Der Auftragnehmer („AN“) hat ab einschließlich dem Förderjahrgang 2023 jährlich die Beschäftigungseffekte zu ermitteln, die von den in der Leistungsbeschreibung in Ziffer „2 Leistungsumfang“ genannten Geschäftsbereichen/Konzerngesellschaften der KfW im Laufe des jeweiligen Förderjahrs bewilligten Förderzusagen ausgehen.
In jedem Jahr hat der AN eine für alle in der Leistungsbeschreibung genannten Geschäftsbereiche/Konzerngesellschaften methodisch einheitliche und mit dem Joint Impact Model („JIM“; https://www.jointimpactmodel.org) methodisch übereinstimmende/vereinbare Ermittlung der Beschäftigungseffekte vorzunehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 101-313219
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Beschäftigungseffekte Förderportfolio
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Fraunhofer IFAM
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1.) Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Angebots müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2.) Die KfW überprüft die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/08/2023