Beschreibung der Beschaffung
Die KfW Bankengruppe fördert in Deutschland und weltweit Investitionen in nachhaltige Entwicklung. Als transformative Förderbank sieht die KfW sich in der Verantwortung, die ökonomische, ökologische und soziale Wirkung ihrer Förderaktivität systematisch zu erfassen, transparent zu machen und daraus Steuerungsimpulse für eine größere Effektivität abzuleiten.
Als Basis für das KfW-weite Wirkungsmanagement wurde ein einheitliches Wirkungsverständnis aller Geschäftsbereiche der KfW Bankengruppe in Form einer sog. Theory of Change geschaffen. Diese beschreibt die Zusammenhänge zwischen den KfW-Förderaktivitäten und ihren konkreten Auswirkungen in den drei Nachhaltigkeitsdimensionen (ökonomisch, ökologisch, sozial). Hieraus hat die KfW strategische Wirkungskategorien abgeleitet und diese mit Indikatoren unterlegt, die kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut werden. Diese definierten und messbaren Indikatoren münden zukünftig in eine KfW-weite „Wirkungsbilanz“, das Herzstück des KfW-weiten Wirkungsmanagements.
Dafür wird ein konzernweites Datenmanagementsystem kontinuierlich aufgebaut, um automatisiert und effizient Daten zu erfassen und mit bestehenden Daten aus unterschiedlichen Systemen der KfW-Geschäftsbereiche in einem Datenhaushalt zusammenzuführen.
Neben der bereits laufenden Ermittlung von Treibhausgasminderungseffekten sind Beschäftigungseffekte der Förderaktivitäten ein zentraler Indikator des KfW-weiten Wirkungsmanagements. Nur diese Beschäftigungseffekte sind Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers. Unter „Beschäftigungseffekten“ ist folgendes zu verstehen: Die durch die Förderaktivitäten geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze in dem jeweiligen Land, auf das sich die Förderaktivitäten bezieht (gemessen in Vollzeitäquivalenten).
Der Auftragnehmer („AN“) hat ab einschließlich dem Förderjahrgang 2023 jährlich die Beschäftigungseffekte zu ermitteln, die von den in der Leistungsbeschreibung in Ziffer „2 Leistungsumfang“ genannten Geschäftsbereichen/Konzerngesellschaften der KfW im Laufe des jeweiligen Förderjahrs bewilligten Förderzusagen ausgehen.
In jedem Jahr hat der AN eine für alle in der Leistungsbeschreibung genannten Geschäftsbereiche/Konzerngesellschaften methodisch einheitliche und mit dem Joint Impact Model („JIM“;
https://www.jointimpactmodel.org) methodisch übereinstimmende/vereinbare Ermittlung der Beschäftigungseffekte vorzunehmen.