533238-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Weiterentwicklung der Verfahren und Methoden zur Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben für Bundesschienenwege - LOSE A und B
OJ S 146/2026 31/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Verkehr
E-Mailservicestelle-vergabe@bmv.bund.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWeiterentwicklung der Verfahren und Methoden zur Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben für Bundesschienenwege - LOSE A und B
BeschreibungDas Forschungsvorhaben wird in zwei Lose aufgeteilt: Los A: Volkswirtschaftliche und verkehrsplanerische Betrachtung Los B: Juristische Betrachtung
Kennung des Verfahrens04a38e14-5d8c-4d01-bb27-55ea341b62a7
Vorherige Bekanntmachung413880-2026
Interne Kennung6#0037/E21
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71621000 Technische Analysen oder Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXRDYYRYYY6#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelJuristische Betrachtung
BeschreibungDas Forschungsvorhaben wird in zwei Lose aufgeteilt: Los A: Volkswirtschaftliche und verkehrsplanerische Betrachtung Los B: Juristische Betrachtung Beide Lose gliedern sich jeweils in die inhaltlich miteinander verschränkten folgenden Arbeitspakete: AP 1: Prüfung des derzeitigen Systems der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle für Aus- und Neubauvorhaben des Bedarfsplans Schiene. Vergleich mit anderen Verkehrsträgern, z.B. im Bereich der Bundesautobahnen sowie Herausarbeiten von Optimierungsmöglichkeiten für den Verkehrsträger Schiene. AP 2: Prüfung von zusätzlichen Anforderungen an die Erfolgskontrolle im Hinblick auf die fahrplanbasierte Infrastrukturableitung (Zielfahrplan) sowie die geplante Etappierung von Bedarfsplanmaßnahmen im Rahmen des neuen Infrastruktur-Gesamtkonzepts. AP 3: Entwicklung eines Verfahrens zur angemessenen und effizienten BHO-gerechten Erfolgskontrolle im Hinblick auf die begleitende und abschließende Kontrolle der Wirkung, Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung für Bedarfsplanvorhaben oder Teilvorhaben von Bedarfsplanvorhaben Schiene. AP 4: virtuelle und Präsenzveranstaltungen und Reisekosten AP 1 und AP 2 sind dabei als AP zur Durchführung von Analysen zu verstehen, welche in AP 3 in der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erfolgskontrolle münden.
Interne KennungB
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung413880-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungskonzept
BeschreibungLeistungskonzept Vorgehensweise zu AP1 bis AP 3
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungArbeitsorganisation
BeschreibungAusführungen zum Projektmanagement
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb /__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesministerium für Verkehr
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Verkehr
RegistrierungsnummerUStID. DE235213079
PostanschriftInvalidenstraße 44
StadtBerlin
Postleitzahl10115
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonH14 / Servicestelle-Vergabe
E-Mailservicestelle-vergabe@bmv.bund.de
Telefon+49 000
Fax+49 3018300807-1490
Internetadressehttps://www.bmv.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
RegistrierungsnummerTel. +49 2289499-0
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 2289499-0
Fax+49 2289499-163
Internetadressehttps://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung41029ce4-1172-4bd5-8387-315e6156d75c  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung29/07/2026 16:14:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung533238-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe146/2026
Datum der Veröffentlichung31/07/2026