533244-2023 - ErgebnisDeutschland-Gießen: Dienstleistungen für Haftanstalten
OJ S 169/2023 04/09/2023
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch: Den Leiter der Justizvollzugsanstalt Gießen
Postanschrift: Gutfleischstraße 2A
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
E-Mail: Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Justizvollzug.hessen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vergabe einer Konzession für die „Gefangenentelevision“
Referenznummer der Bekanntmachung: 4567E-JVA GI-4/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 86 400,00 EUR
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Justizvollzugsanstalt Gießen, Gutfleischstraße 2A, 35390 Gießen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Gießen beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession des TV-Empfangs für die Justizvollzugsanstalt Gießen neu zu vergeben. Der Konzessionszeitraum ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2027. Die Justizvollzugsanstalt Gießen hat das Recht den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, bis zum 31.12.2028. Die maximale Konzessionsvertragsdauer beträgt fünf Jahre.
Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt ein dem Stand der Technik entsprechendes Gefangenen-TV-Empfangssystem, das ausschließlich durch Gefangene genutzt wird zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelevision erfolgt ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine Personalgestellung durch die JVA statt; das Personal der Justizvollzugsanstalt ist darüber hinaus kostenfrei und nach Bedarf - auf Verlangen der JVA - durch den Konzessionär mit dem Betriebssystem vertraut zu machen.
Die JVA Gießen ist in zwei Vollzugsabteilungen unterteilt: Abteilung 20 für geschlossener Vollzug (Haupthaus, Strafhaft und U-Haft) und Abteilung 21 für offenen Vollzug (Wolfgang-Mittermaier-Haus). Die Ausschreibung einer Anlage für die Gefangenentelevision bezieht sich ausschließlich auf die Hauptanstalt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe für männliche Straf- und Untersuchungsgefangene der Justizvollzugsanstalt Gießen untergliedert sich in der Hauptanstalt nach den baulichen Gegebenheiten in zwei Bereiche, die einer gemeinsamen Vollzugsabteilung zugeordnet sind (Bereich A =A-Flügel mit 58 Haftplätzen und Bereich B=B-Flügel mit 67 Haftplätzen). Das Haupthaus, für welche bereits eine Televisionsanlage betrieben wird, hat aktuell eine durchschnittliche Belegung von 120 Gefangenen.
II.
Leistungsbeschreibung
Für den TV-Empfang der Justizvollzugsanstalt wird die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer TV-Empfangsanlage mit zentraler Kontrolle und Steuerung vergeben.
Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs.
Das Land Hessen haftet nicht für Schäden, die an Anlagenteilen des Betreibers verursacht werden.
Die notwendigen Flächen und Räumlichkeiten werden durch die Justizvollzugsanstalt dem Konzessionär zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls zur Nutzung überlassen.
Allgemeine Funktionalität:
TV/ Radio
In der JVA Gießen wird in den Haftzellen ein Multimedia-System als abgesichertes Haftraum-Media-System aufgebaut, welches den Rundfunk und Fernsehempfang nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet; hierfür wird hier ausschließlich die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer TV-Empfangsanlage mit zentraler Kontrolle und Steuerung vergeben.
Sicherheitsmerkmale:
- zentrale Unterbrechungsmöglichkeit für die gesamte Anlage von zentraler Stelle aus; selbstständig durch die Anstalt einstellbar
Service/ Support:
- kostenfreie 24 Std. Hotline-Verfügbarkeit für die Justizvollzugsanstalt
- maximale Reaktionszeit bei Störungen: 48 Stunden
- Verfügbarkeit eines Technikers zur Behebung von Anlagenstörungen an den Werktagen
- kostenfreie Unterweisung der Bediensteten
Datenschutz:
- Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes
- Einhaltung der im Land Hessen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Speicherung der Daten zumindest innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendige Verarbeitung personenbezogenen Daten gemäß den jeweils einschlägigen landes-, bundes- und europarechtlichen Datenschutzvorschriften durchzuführen.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2024 Ende: 31/12/2027
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 127-405673

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Konzession für die "Gefangenentelevision"
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergebenSonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/08/2023