533720-2019 - WettbewerbDeutschland-München: Kundenbetreuung
OJ S 217/2019 11/11/2019
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SWM Kundenservice GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Logistik, Dienstleistungen, Yvonne Hipp
E-Mail: hipp.yvonne@swm.de
Telefon: +49 892361-4860
Fax: +49 892361-704860
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vertriebsdistribution_Neukundengewinnung über Organisationen mit bundesweiten Verkäufernetzwerken
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79342320 Kundenbetreuung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die SWM Kundenservice GmbH (SWM) schreibt die Leistung „Vermittlung von Neukunden für die Strom- und Erdgasprodukte der SWM durch einen Distributor als Vertriebspartner“ aus.
Gesucht werden mehrere Distributoren für die Zusammenarbeit Deutschland, wobei das Vertriebsgebiet innerhalb Deutschland jeweils von der SWM Kundenservice GmbH vorgegeben wird. Den abzuschließenden Vertriebspartnerverträgen liegt jeweils zunächst eine Planmenge je Kalendermonat von insgesamt 300-700 Vermittlungen für die Strom- und Erdgasprodukte der SWM (derzeit M-Erdgas Fix, M-Strom Fix, M-Strom business Vario; Details zu Preisen und Merkmalen: www.swm.de) zugrunde. Die Höhe der für die Vermittlungen zu zahlenden Provisionen wird durch die SWM Kundenservice GmbH vorgegeben, d. h. die Beauftragung erfolgt zu vom Auftraggeber vorgegebenem Festpreis.
Das Produktportfolio, die Mindestverbrauchsmengen sowie die Höhe der Provisionen kann durch die SWM Kundenservice GmbH geändert werden; ebenso das Vertriebsgebiet (innerhalb Deutschland) und der Einsatzzeitraum.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zur Gestaltung und Strukturierung der Vermittlungstätigkeit / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zur Unterstützung bei der Ergreifung von Steuerungsmaßnahmen zum Zwecke der Einhaltung der Planmenge durch die SWM sowie zur Organisation der Umsetzung von Änderungsvorgaben / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zu Trainingsmaßnahmen/Weiterbildung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogenes Konzept zu Churn/Kündiger-Prävention / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 0
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind;
(2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
(3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
(4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
(5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
(10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
— Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Die Referenzen sollen neben Energiediscountern und den großen Energieversorgungsunternehmen (EVUs) auch in gleicher Anzahl andere Stadtwerke umfassen.
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(13) Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht,
Spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung:
Ein Vertriebspartnerportal muss vorhanden sein und weist folgende Funktionen auf:
— Ranking der Angebote für die Verkäufer,
— Newsletterkommunikation.
Der digitale Abschluss von Verträgen mit elektronischer Unterschrift muss möglich sein
— Qualitätsvorgaben der SWM müssen über diese Software gesteuert werden können (beispielsweise: Adressverprobung, IBAN-Verprobung, Default-Felder in der Auftragserfassung, Opt-In Management, ggfs. Reporting, An-/Aussteuerung von Gebieten, Steuerung von differenzierten Konditionen und Incentives für Teams oder bestimmte Regionen)
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
— Nachweise durch eigene Unterlagen und Datenbankauszüge des anbietenden Unternehmens über die Anzahl der direkt angebundenen Verkäufer ohne Zwischenvermittler,
— Nachweis über bundesweite Verteilung der Verkäufer über Listen oder „Heatmap" mit Verteilung der aktuell angebundenen Verkäufer,
— Nachweis über durchschnittliches monatlich Auftragsvolumen der letzten 3 Jahre,
(15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO) stützen (Eignungsleihe).
Nimmt ein Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall einer späteren Auftragserteilung gemeinsam für die Auftragsausführung.
Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag der zukünftigen Aufträge ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge sind ausgeschlossen.
Für das Qualifizierungsverfahren werden die Antragsunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Antragsunterlagen.
Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Anträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-YHI-190503-001 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen zum Qualifizierungssystems oder Antworten auf Fragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Für einen System-Login ist gegebenenfalls zuerst eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit diese erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind spätestens, bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/11/2019