533898-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Hamburg: Kunststoffe in Primärformen
OJ S 189/2022 30/09/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistr. 52
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf - Submissionsstelle
E-Mail: submissionsstelle@uke.de
Telefon: +49 040741055481
Fax: +49 040741057412
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Tierhaltungsausstattung lose, Campus Forschung II + Hamburg Center for Translational Immunology (HCTI)
Referenznummer der Bekanntmachung: VV 006-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
24500000 Kunststoffe in Primärformen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung eines IVC-Haltungssystems
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Forschungstierhaltung im Neubau des Forschungsgebäudes Campus Forschung II und Hamburg Center for Translational Immunology (HCTI) soll eine komplette Tierhaltungsausstattung bestehend aus IVC-Racks, IVC-Käfigschalen, IVC-Käfighauben, Gebläseeinheiten, Umsetzstationen, Transportwagen, Flaschenkörbe sowie weiteres Zubehör beschafft werden. Für diese ausgeschriebenen Komponenten der Tierhaltungsausstattung wird eine Einbringung, Montage und Inbetriebnahme gefordert.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Werte unter II. 1. 7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nur mit 0,01 EUR benannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Eine Beauftragung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb ist zulässig, da es sich um die Beschaffung von zusätzlichen Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers handelt. Die Forschungstierhaltung betreibt bereits IVC-Haltungssysteme, welche von der Fa. Tecniplast stammen. So arbeitet die Forschungstierhaltung im UKE bereits mit 130 IVC-Racks und 40 Gebläseeinheiten der Fa. Tecniplast. Im Rahmen des Vergabeverfahrens 006-22 sollen nun 32 weitere IVC-Racks und 18 weitere Gebläseeinheiten der Fa. Tecniplast beschafft werden. Es handelt sich somit um eine Erweiterung einer bereits erbrachten Leistung. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass es keine Kompatibilität zwischen den neu zu beschaffenden und den bereits vorhandenen IVC-Systemen der Fa. Tecniplast gäbe. So sind die Schnittstellen zwischen den Gebläseeinheiten und IVC-Racks bei verschiedenen Herstellern unterschiedlich ausgeführt und die Systemparameter weichen voneinander ab, sodass ein sicherer, hygienischer Betrieb nicht garantiert werden kann. In Haltungssystemen verschiedener Hersteller ist es aufgrund des unterschiedlichen Aufbaus der Systeme (z.B. Luftführung) unvermeidbar, dass sich die Haltungsbedingungen auf Käfigebene unterscheiden, selbst wenn alle Parameter, wie z.B. Luftwechselrate oder Druck, gleich eingestellt sind. Bei einem Einsatz von Systemen unterschiedlicher Hersteller kann daher nicht sichergestellt werden, dass die Haltung von der Aufzucht bis zum Versuch immer unter den gleichen Bedingungen erfolgt. Valide und reproduzierbare tierexperimentelle Daten können nur erhoben werden, wenn die Forschungstiere unter stabilen und einheitlichen Haltungsbedingungen gehalten werden. Die Beschaffung von Systemen eines anderen Herstellers würde also eine technische Unvereinbarkeit beim Gebrauch des Systems mit sich bringen. Eine Erweiterung des bestehenden IVC-Systems mit einem IVC-System eines anderen Herstellers würde aufgrund der mangelnden Kompatibilität zudem zu einem unverhältnismäßig hohen Logistikaufwand führen, da stets sichergestellt werden müsste, dass die Käfige und Gestelle eines Herstellers immer wieder zu den gleichen Arbeitsgruppen verbracht werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV)
Ein anderes Unternehmen als der ursprüngliche Auftragnehmer ist weder rechtlich noch tatsächlich dazu in der Lage, den Beschaffungsbedarf zu decken und Waren zu liefern, die mit denjenigen der ursprünglichen Anschaffung identisch sind. Die Fa. Tecniplast beliefert die Kunden (Labore etc.) nur direkt und bedient sich keines Händlernetzes.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Tierhaltungsausstattung lose, Campus Forschung II + Hamburg Center for Translational Immunology (HCTI)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
27/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Tecniplast Deutschland GmbH
Postanschrift: Bahnhofstr. 69
Ort: Hohenpeißenberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82383
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 0,01 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40428232020
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung.
Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 (Abs. 3) GWB.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/09/2022