534506-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Werdohl: Versorgungsunternehmen
OJ S 204/2021 20/10/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Werdohl GmbH
Postanschrift: Grasacker 7
Ort: Werdohl
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58791
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsführer Frank Schlutow
E-Mail: frank.schlutow@stadtwerke-werdohl.de
Telefon: +49 23926304020
Fax: +49 23926304028
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-werdohl.de/de/Home/Startseite/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betrieb der Gas- und Wassernetze sowie Strom-, Gas- und Wasservertrieb einschließlich der Wassergewinnung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
65000000 Versorgungsunternehmen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadtwerke Werdohl GmbH („Stadtwerke Werdohl“) beabsichtigt, der Mark-E Aktiengesellschaft ("Mark-E") bzw. der ENERVIE Vernetzt GmbH ("ENERVIE Vernetzt") den Betrieb der vorhandenen Gas- und Wassernetze sowie den Gas- und Wasservertrieb einschließlich der Wassergewinnung zu verpachten und für den Stromvertrieb die Betriebsführung zu übertragen. Die Überantwortung der Aufgabenbereiche von den Stadtwerken auf Mark-E bzw. ENERVIE Vernetzt erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen im Wege einer sog. Inhousevergabe gem. § 108 Abs. 1 und 3 GWB.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
65100000 Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste, 65200000 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste, 65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Hauptort der Ausführung: Grasacker 7 58791 Werdohl
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Werdohl betreiben eigene Gas- und Wasserleitungsnetze und verantworten den Gas-, Wasser- und Stromvertrieb einschließlich der Wassergewinnung und den Zukauf von Strom. Die Stadtwerke Werdohl beabsichtigt, der Mark-E bzw. der ENERVIE Vernetzt den Betrieb der vorhandenen Gas- und Wassernetze sowie den Gas- und Wasservertrieb einschließlich der Wassergewinnung zu verpachten und für den Stromvertrieb die Betriebsführung zu übertragen. Die Stadtwerke Werdohl verantworten weiterhin die kaufmännischen Verwaltungstätigkeiten und bleiben Eigentümer der Bestandsnetze.
Die Anteile der Stadtwerke Werdohl werden zu 24,98 Prozent von Mark-E und zu 75,02 Prozent von der Bäderbetriebe Werdohl GmbH ("Bäder Werdohl") gehalten. Die Anteile an der Bäder Werdohl werden zu 100 Prozent von der Stadt Werdohl gehalten. Mark-E ist ein regionaler Unternehmensverbund, dessen Anteile zu 90 Prozent von der ENERVIE Südwestfalen Energie und Wasser AG ("ENERVIE") und zu 10 Prozent von der SEW Beteiligungs GmbH & Co. KG („SEW“) gehalten werden. Die ENERVIE Vernetzt ist eine Tochtergesellschaft der Mark-E, die 100 Prozent der Anteile hält. An der ENERVIE sind weit überwiegend kommunale Aktionäre beteiligt, so z.B. die Stadt Hagen, die Stadt Lüdenscheid und weitere Kommunen.
Die Vertragslaufzeit soll 10 Jahre beginnend ab dem 1. Januar 2023 betragen und wird jeweils um fünf weitere Jahre verlängert, sofern die Verträge nicht fristgerecht gekündigt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Verträge über den Betrieb der bestehenden Gas- und Wasserversorgungsinfrastruktur und den damit verbundenen Vertrieb in den Bereichen Gas, Wasser und Strom sind als Dienstleistungskonzessionen i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB zu qualifizieren. Eine Ausschreibungspflicht der Stadtwerke Werdohl besteht in der gegebenen Konstellation dennoch nicht.
(1) Aufgrund der gegebenen Beteiligungs- und Organisationsstrukturen liegen die Voraussetzungen einer sog. Inhousevergabe gemäß § 108 Abs. 1 und 3 GWB vor, sodass eine Ausschreibung nicht erforderlich ist.
(a) Das nach § 108 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 GWB erforderliche Maß an Kontrolle ist sichergestellt. Zwar sind bis auf das unmittelbare Verhältnis zwischen Mark-E bzw. ENERVIE Vernetzt lediglich Minderheitsbeteiligungen in der Beteiligungsstruktur zu den Stadtwerken Werdohl gegeben. Allerdings wird eine Kontrolle i.S.v. § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB durch entsprechende Beherrschungsklauseln in den Verträgen gewährleistet und über Bestimmungen im Konsortialvertrag flankiert;
(b) das nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB erforderliche Wesentlichkeitskriterium beim Umfang der Aufgabenwahrnehmung durch die Mark-E bzw. ENERVIE Vernetzt ist eingehalten; und
(c) eine direkte private Kapitalbeteiligung nach § 108 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 S. 2 GWB ist ausgeschlossen.
(2) Für den Bereich Wasser ist darüber hinaus die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 9 lit. a) GWB einschlägig, so dass auch danach eine Ausschreibung nicht erforderlich ist.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
16/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Mark-E Aktiengesellschaft
Postanschrift: Platz der Impulse 1
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland
E-Mail: info@mark-e.de
Internet-Adresse: https://www.mark-e.de/geschaeftskunden/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
16/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ENERVIE Vernetzt GmbH
Postanschrift: Lennestraße 2
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
E-Mail: info@enervie-vernetzt.de
Internet-Adresse: https://www.enervie-vernetzt.de/Home.aspx
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 25141182735
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 25141182735
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/10/2021