534980-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Verpackungsabfällen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
OJ S 147/2026 03/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGELSENDIENSTE
E-Mailsandra.pezer@stadtwerke-gelsenkirchen.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÜbernahme und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Verpackungsabfällen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
BeschreibungDie ausgeschriebene Leistung betrifft die Übernahme und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie gemischten Verpackungsabfällen durch den Auftragnehmer im Auftrag von GELSENDIENSTE als Auftraggeber. GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle von Haushaltungen, Kleingewerbebetrieben und verschiedenen Baustellen im Stadtgebiet Gelsenkirchen, darunter auch an zwei Wertstoffhöfen, ein. Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 (zzgl. Verlängerungsoption bis 31.12.2029) Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029, d. h. einschließlich des Optionsjahres, mit insgesamt ca. 6.000 t angenommen.
Kennung des Verfahrensd4445063-0a53-4644-9c2f-9920c39caed3
Interne KennungSP26073001GD
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtGelsenkirchen
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DQKJ#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Nord
BeschreibungGELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie gemischten Verpackungsabfällen (AVV-Nr. 170904, 150106). Für die ausgeschriebene Leistung werden 2 Lose vergeben: - Los 1: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Nord | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr) - Los 2: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Süd | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr)
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGelsenkirchen
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftragnehmer räumt zum Ende der Grundlaufzeit dem Auftraggeber die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (Vertragslaufzeit bis 31.12.2029). Der Auftraggeber muss die Option spätestens drei Monate vor Beendigung des Vertrags in Textform in Anspruch nehmen. Macht der Auftraggeber von der Option Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungSollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2030.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumsa) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriumsb) Anzeige nach § 53 KrWG, soweit der Auftragnehmer Beförderungsleistungen selbst erbringt

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriumsc) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für AVV-Nr. 170904 und 150106 oder vergleichbarer Nachweis

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriumsd) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n)

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriumse) Referenzliste über vergleichbare Leistungen (mindestens zwei Referenzen) in den letzten drei Jahren * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriumsf) Bestätigung des Anlagenbetreibers über die Erfüllung der Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen nach § 6 GewAbfV

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriumsg) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen** h) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis (Gesamt-Netto-Wertungssumme)
BeschreibungDas (nicht auszuschließende) Angebot mit der niedrigsten Gesamt-Netto-Wertungssumme erhält 70 Punkte. Angebote mit einem höheren Preis erhalten einen Punktwert anhand folgender Formel: P(Angebot) = 70 - [(V(Angebot) - V(Min)) / V(Min)] × 70 Ergibt die Formel einen negativen Punktwert, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | V(Min) = niedrigste Gesamt-Netto-Wertungssumme | V(Angebot) = Gesamt-Netto-Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die Gesamt-Netto-Wertungssumme ergibt sich aus dem Angebotsvorblatt und umfasst ausschließlich die vom Bieter kalkulierten Verwertungspreise (EP netto × Menge) über alle Vertragsjahre. Der vom Auftraggeber einheitlich vorgegebene BEHG-Zuschlag ist nicht Bestandteil der Preiswertung; er ist von allen Bietern unverändert zu übernehmen, für alle Angebote identisch und wird ausschließlich in der Abrechnung berücksichtigt. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (BEHG) und dem Angebotsvorblatt (BEHG-Zuschlag).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungEntfernung zur (ersten) Übernahmeanlage
BeschreibungDie Bewertung der Entfernung erfolgt anhand einer linearen Punkteskala über den zulässigen Entfernungsradius von 25 km. Maßgeblich ist die einfache Fahrtstrecke (Hinweg) in Kilometern nach google.maps, ausgehend von dem in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los festgelegten Bezugspunkt bis zur Übernahmeanlage. Gibt der Bieter für ein Los mehrere Anlagen an, ist die Anlage maßgeblich, an der die Abfälle regelmäßig zuerst übernommen werden; sie ist im Angebotsvorblatt als solche zu kennzeichnen. Eine Entfernung von 0 km erhält den Höchstpunktwert von 30 Punkten; eine Entfernung von 25 km erhält 0 Punkte. Der Punktwert wird anhand folgender Formel ermittelt: P(Angebot) = 30 × (25 - E(Angebot)) / 25 Der Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | E(Angebot) = Entfernung des zu bewertenden Angebots in km (Fahrtstrecke gemäß google.maps).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen25/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DQKJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DQKJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DQKJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote01/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Ort des Eröffnungsterminselektronisch
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE, Stand 10/2013 - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - unter strikter Beachtung der 5-stufigen Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) - Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) - Anzeigepflicht nach § 53 KrWG i. V. m. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie einschlägige Verordnungen (insb. 4. BImSchV, 17. BImSchV) - Einschlägige DIN-Normen und technische Regelwerke - Landesrechtliche Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen(Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG) - Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - insbesondere § 9 GewAbfV (Vorbehandlung von Gemischen aus Bau- und Abbruchabfällen), § 4 GewAbfV (Vorbehandlung gewerblicher Siedlungsabfälle) - Verpackungsgesetz (VerpackG) - Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Finanzielle VereinbarungZahlung der prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGELSENDIENSTE
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtGELSENDIENSTE
5.1.
LosLOT-0002
TitelGemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Süd
BeschreibungGELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie gemischten Verpackungsabfällen (AVV-Nr. 170904, 150106). Für die ausgeschriebene Leistung werden 2 Lose vergeben: - Los 1: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Nord | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr) - Los 2: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Süd | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr)
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGelsenkirchen
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftragnehmer räumt zum Ende der Grundlaufzeit dem Auftraggeber die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (Vertragslaufzeit bis 31.12.2029). Der Auftraggeber muss die Option spätestens drei Monate vor Beendigung des Vertrags in Textform in Anspruch nehmen. Macht der Auftraggeber von der Option Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungSollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2030.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumsa) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriumsb) Anzeige nach § 53 KrWG, soweit der Auftragnehmer Beförderungsleistungen selbst erbringt

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriumsc) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für AVV-Nr. 170904 und 150106 oder vergleichbarer Nachweis

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriumsd) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n)

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriumse) Referenzliste über vergleichbare Leistungen (mindestens zwei Referenzen) in den letzten drei Jahren * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.

KriteriumVersorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriumsf) Bestätigung des Anlagenbetreibers über die Erfüllung der Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen nach § 6 GewAbfV

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriumsg) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen** h) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis (Gesamt-Netto-Wertungssumme)
BeschreibungDas (nicht auszuschließende) Angebot mit der niedrigsten Gesamt-Netto-Wertungssumme erhält 70 Punkte. Angebote mit einem höheren Preis erhalten einen Punktwert anhand folgender Formel: P(Angebot) = 70 - [(V(Angebot) - V(Min)) / V(Min)] × 70 Ergibt die Formel einen negativen Punktwert, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | V(Min) = niedrigste Gesamt-Netto-Wertungssumme | V(Angebot) = Gesamt-Netto-Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die Gesamt-Netto-Wertungssumme ergibt sich aus dem Angebotsvorblatt und umfasst ausschließlich die vom Bieter kalkulierten Verwertungspreise (EP netto × Menge) über alle Vertragsjahre. Der vom Auftraggeber einheitlich vorgegebene BEHG-Zuschlag ist nicht Bestandteil der Preiswertung; er ist von allen Bietern unverändert zu übernehmen, für alle Angebote identisch und wird ausschließlich in der Abrechnung berücksichtigt. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (BEHG) und dem Angebotsvorblatt (BEHG-Zuschlag).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungEntfernung zur (ersten) Übernahmeanlage
BeschreibungDie Bewertung der Entfernung erfolgt anhand einer linearen Punkteskala über den zulässigen Entfernungsradius von 25 km. Maßgeblich ist die einfache Fahrtstrecke (Hinweg) in Kilometern nach google.maps, ausgehend von dem in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los festgelegten Bezugspunkt bis zur Übernahmeanlage. Gibt der Bieter für ein Los mehrere Anlagen an, ist die Anlage maßgeblich, an der die Abfälle regelmäßig zuerst übernommen werden; sie ist im Angebotsvorblatt als solche zu kennzeichnen. Eine Entfernung von 0 km erhält den Höchstpunktwert von 30 Punkten; eine Entfernung von 25 km erhält 0 Punkte. Der Punktwert wird anhand folgender Formel ermittelt: P(Angebot) = 30 × (25 - E(Angebot)) / 25 Der Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | E(Angebot) = Entfernung des zu bewertenden Angebots in km (Fahrtstrecke gemäß google.maps).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen25/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DQKJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DQKJ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DQKJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote01/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Ort des Eröffnungsterminselektronisch
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE, Stand 10/2013 - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - unter strikter Beachtung der 5-stufigen Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) - Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) - Anzeigepflicht nach § 53 KrWG i. V. m. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie einschlägige Verordnungen (insb. 4. BImSchV, 17. BImSchV) - Einschlägige DIN-Normen und technische Regelwerke - Landesrechtliche Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen(Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG) - Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - insbesondere § 9 GewAbfV (Vorbehandlung von Gemischen aus Bau- und Abbruchabfällen), § 4 GewAbfV (Vorbehandlung gewerblicher Siedlungsabfälle) - Verpackungsgesetz (VerpackG) - Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Finanzielle VereinbarungZahlung der prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGELSENDIENSTE
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtGELSENDIENSTE
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGELSENDIENSTE
RegistrierungsnummerDE125018225
PostanschriftEbertstr. 30
StadtGelsenkirchen
Postleitzahl45879
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
KontaktpersonEinkauf
E-Mailsandra.pezer@stadtwerke-gelsenkirchen.de
Telefon+49 209-9543942
Internetadressehttps://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@brms.nrw.de
Telefon+49 251411-0
Fax+49 251411-2165
Internetadressehttp://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0c614bd5-f338-4510-bb53-da6725129358  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/07/2026 08:46:22 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung534980-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe147/2026
Datum der Veröffentlichung03/08/2026