535107-2022 - ErgebnisDeutschland-Neustadt a.d.Waldnaab: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 189/2022 30/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab - SG 35 Kommunale Abfallwirtschaft
Postanschrift: Stadtplatz 36
Ort: Neustadt a.d.Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ach, Hermann
E-Mail: vergabestelle@neustadt.de
Telefon: +49 9602795100
Fax: +49 960279975100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003456
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) aus dem Landkreisgebiet zu beauftragen.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab besteht aus 38 Gemeinden mit derzeit 94.838 Einwohnern (Stand: 31.12.2021). Die Landkreisfläche beträgt ca. 1.430 km². Weitere Informationen zum Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und der Abfallwirtschaft sind unter www.neustadt.de zu finden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
• Gestellung einer Übernahmeeinrichtung für Bioabfälle aus dem Holsystem,
• Übernahme des Bioabfalls aus dem Holsystem,
• Ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Bioabfall,
• Ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung können der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 652 875,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90512000 Transport von Haushaltsabfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Hauptort der Ausführung: Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) aus dem Landkreisgebiet zu beauftragen.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab besteht aus 38 Gemeinden mit derzeit 94.838 Einwohnern (Stand: 31.12.2021). Die Landkreisfläche beträgt ca. 1.430 km². Weitere Informationen zum Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und der Abfallwirtschaft sind unter www.neustadt.de zu finden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
• Gestellung einer Übernahmeeinrichtung für Bioabfälle aus dem Holsystem,
• Übernahme des Bioabfalls aus dem Holsystem,
• Ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Bioabfall,
• Ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Entfernung der Verwertungsanlage / Gewichtung: 20 v.H.
Preis - Gewichtung: 80 v.H.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 135-385328
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bergler GmbH & Co. KG
Postanschrift: Etzenrichterstr. 12
Ort: Weiherhammer
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92729
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 652 875,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelfirmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
b) Kleinere Firmen und Startups werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Unterlagen von jedem Bieter der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Angebote / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen!
d) Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bieter. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
e) Enthalten die Bekanntmachung oder die bereitgestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen sind bis zum Ende der Frist für Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern mit Sitz in Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/09/2022