Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Einem Auftragnehmerwecchsel stehen wirtschaftliche Gründe entgegen, weil dies eine Kündigung des erteilten Auftrags bedingen würde, die zu
Schadensersatzansprüchen des Auftragnehmers führen würden. Da es sich um die ersten Arbeiten des Bauvorhabens handelt würden sich durch eine
Neuausschreibung die Termine der bereits vergebenen 36 Folgegewerke verschieben, was zu erheblichen Mehrvergütungsansprüchen der
Auftragnehmer der Folgegewerke führen würde.