535546-2022 - ErgebnisDeutschland-Sennfeld: Haustechnik
OJ S 189/2022 30/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Sennfeld
Postanschrift: Hauptstraße 11
Ort: Sennfeld
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97526
Land: Deutschland
E-Mail: info@sennfeld.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sennfeld.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ersatzneubau der Grund- und Mittelschule Sennfeld, TGA-Fachplanungsleistungen ELT, AG 4 bis einschl. 7 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
Referenznummer der Bekanntmachung: 81306/2021/1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71315000 Haustechnik
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Sennfeld beabsichtigt den Neubau einer Grund- und Mittelschule in Sennfeld. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen daher die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstungen, Anlagengruppen 4 bis 7 und 8 (anteilig) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI, beauftragt werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 312 056,85 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71315000 Haustechnik
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Hauptort der Ausführung: 97526 Sennfeld
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Sennfeld beabsichtigt den Neubau einer Grund- und Mittelschule in Sennfeld.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen daher die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstungen, Anlagengruppen 4 bis 7 und 8 (anteilig) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI, beauftragt werden.
Der AN schuldet die Erbringung der Leistungen der Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppe 8; ausgenommen sind jedoch die Planungsleistungen mit technischem Bezug zu Anlagen der Anlagengruppen 1 bis einschließlich 3 (z.B. Lüftungs- und Heizungssteuerung). Der AN hat in Abstimmung mit dem AG die Schnittstellen seiner Leistung mit dem Fachplaner für die Anlagengruppen 1 bis einschließlich 3 (HLS-Planer) festzulegen.
Als Standort für den Neubau ist der Spiel- und Bolzplatz in der Gemeinde Sennfeld geplant. Aufgrund des dort vorhandenen alten Baumbestandes und der Größe des Grundstücks ist eine baum- und platzsparende Planung auch im Rahmen der Planung der technischen Gebäudeausrüstung erforderlich.
Zudem beabsichtigt der Aufraggeber, den zu errichtenden Neubau energieneutral zu betreiben. Vor diesem Hintergrund liegt ein wesentlicher Aspekt in den ersten beiden HOAI-Leistungsphasen in der Beratung des Auftraggebers gemeinsam mit dem Architekten im Hinblick auf die Entscheidung, ob - eine Nahwärmezentrale als eigene Energiequelle des Neubaus in den neuen Gebäudekomplex integriert, oder - für die Nahwärmezentrale, die den Neubau versorgen soll, ein separates Gebäude errichtet werden soll, oder - eine Nahwärmeversorgung gar nicht in Frage kommt oder benötigt wird.
Daher behält sich der Auftraggeber im Ingenieurvertrag bereits ausdrücklich das Recht vor, den AN mit den Planungsleistungen im Hinblick auf den Neubau und / oder die Integration einer Nahwärmezentrale durch einseitigen Abruf zu beauftragen, sofern und soweit hierfür Fachplanungsleistungen aus den vertragsgegenständlichen Anlagengruppen erforderlich sind.
Die Fachplanungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (HLS) werden parallel in einem separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Beauftragung der Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume erfolgt bis spätestens Ende April 2022.
Die voraussichtlichen Baukosten bzw. anrechenbaren Kosten für die Kostengruppen 410 bis 480 werden nach einer ersten groben Kostenschätzung auf ca. EUR 4,3 Mio. netto (ca. EUR 5,1 Mio. brutto) geschätzt.
Die Fertigstellung des Ersatzneubaus soll bis 30.06.2026 erfolgen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Planungsleistungen im Hinblick auf Besonderheiten und Schwierigkeiten, Herangehensweise und Organisation / Gewichtung: 100 v 500 P.
Qualitätskriterium - Name: Darstellung einzelner Aspekte der ausgeschriebenen Planungsleistungen: Kostensteuerung und -verfolgung, Terminplanung und -einhaltung etc. / Gewichtung: 100 v 500 P.
Preis - Gewichtung: 300 v. 500 P.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen: 1. Stufe: Grundlagenermittlung und Vorplanung ((Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI). 2. Stufe: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 55 Abs. 1 HOAI). 3. Stufe: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 5, 6 und 7 gem. § 55 Abs. 1 HOAI). 4. Stufe: Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 228-600828
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 81306-2021/1
Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzneubau der Grund- und Mittelschule Sennfeld - Planungsleistungen der TGA - ELT, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BAURCONSULT Architekten Ingenieure GbR
Postanschrift: Adam-Opel-Straße 7
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 312 056,85 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/09/2022