Die Vergabe erfolgte im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Aufgrund eines unvorhersehbar starken Anstiegs von Geflüchteten aus der Ukraine musste die Aktivierung der NU Castrop-Rauxel kurzfristig zum 01.11.2022 erfolgen, um den Schutz der Geflüchteten sicherzustellen. Die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und dem variierenden und nunmehr ansteigenden Aufkommen von Geflüchteten stehen völlig außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung und sind damit als unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis zu bewerten.
Es bestehen auch äußerst dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen. Die Leistungserbringung setzt eine vorherige Personalbeschaffung und -planung seitens der Auftragnehmerin voraus, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, sodass eine Beauftragung im Interesse der Versorgung Geflüchteter unverzüglich erfolgen musste. Aufgrund dieses äußerst engen Zeitplans konnten für diesen Auftrag die Mindestfristen für die übrigen Vergabeverfahren nicht eingehalten werden.
Die Dringlichkeit der Beschaffung, basierend auf einem unvorhersehbar geänderten Flüchtlingszustrom, ist der Auftraggeberin nicht zuzurechnen. Insbesondere liegt keine Verzögerung des Verfahrens durch die Auftraggeberin vor.