Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Klinik der gesetzlichen Unfallversicherung
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vergabe von Leistungen der Speisen- und Getränkeversorgung in der BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: 87-21 (200)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Speisenversorgung in der BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH soll neu ausgeschrieben werden. Dazu gehören die Speisenversorgung der Patient*innen auf der Station, die Speisenversorgung der Mitarbeiter*innen, die Bewirtung bei Veranstaltungen sowie die Dienstleistungen, die für die Versorgung notwendig sind.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 15 295 072,83 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 15894300 Zubereitete Mahlzeiten, 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen, 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse, 15894300 Zubereitete Mahlzeiten, 85312200 Lebensmittel-Hauslieferungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH Friedberger Landstraße 430 60389 Frankfurt am Main
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Speisenversorgung in der BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH soll neu ausgeschrieben werden. Dazu gehören die Speisenversorgung der Patient*innen auf der Station, die Speisenversorgung der Mitarbeiter*innen, die Bewirtung bei Veranstaltungen sowie die Dienstleistungen, die für die Versorgung notwendig sind.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Konzepte / Gewichtung: 35
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 023-065388
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 87-21 (200)
Bezeichnung des Auftrags:
Speisenversorgung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 28/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Aramark GmbH
Postanschrift: Martin-Behaim-Str. 6
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15 295 072,83 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6VFG
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 31/08/2023