535932-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Altötting: Abholung von Siedlungsabfällen
OJ S 189/2022 30/09/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Altötting, vertreten durch Herrn Landrat Erwin Schneider
Postanschrift: Bahnhofstraße 38
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671502301
Fax: +49 86715027301
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lra-aoe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Einsammlung von Restabfall und Abholung von Sperrmüll auf Abruf im Landkreis Altötting, Transport sowie Behälteränderungsdienst
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Altötting beabsichtig im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für den Zeitraum 01.08.2022 bis einschließlich 31.07.2023 einen vorübergehenden Dienstleistungsvertrag zu schließen (Interimsvergabe). Auftragsgegenstand ist die Einsammlung von Restabfall aus den bereitgestellten Restabfallbehältern und Abholung von Sperrmüll auf Abruf im Landkreis Altötting, Transport und Behandlungsanlage sowie Durchführung des Behälteränderungsdienstes und Behälterbeschaffung.
Parallel zu dieser Interimsvergabe wird das formelle Vergabeverfahren im Regelverfahren vorbereitet.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE214 Altötting
Hauptort der Ausführung: Der Erfüllungsort ist das gesamte Landkreisgebiet.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für den Zeitraum 01.08.2022 bis einschließlich 31.07.2023 einen vorübergehenden Dienstleistungsvertrag zu schließen (Interimsvergabe). Auftragsgegenstand ist die:
• Einrichtung einer Betriebsstätte / Niederlassung im Landkreis Altötting oder einem angrenzenden Landkreis
• Abholung und Entleerung der Restabfallbehälter (60-l-, 80-l-, 120-l-, 240-l- sowie 1.100-l-Behälter) an den zulässigen Bereitstellungsorten
• Abholung von Restmüllsäcken
• Abholung von Sperrmüll auf Abruf
• Transport zur weiteren Behandlung
• Durchführung des Änderungsdienstes (Austausch defekter Behälter / Abzug unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter / Neugestellung / Änderung der Behältergröße / Abholung bei Schließung eines Grundstücks)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Der bestehende Vertrag des Landkreises Altötting über die Einsammlung von Restabfall und Abholung von Sperrmüll musste aus zwingenden Gründen zum 31.07.2022 vorzeitig beendet werden. Die Leistung wird daher erneut im Wege eines Offenen Verfahrens europaweit ausgeschrieben. Für das Neuverfahren ist jedoch unter anderem aufgrund einzuhaltender Fristen eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Monaten erforderlich. Da die Abfallentsorgung auch bis zum Ausführungsbeginn des neuen Vertrags sichergestellt werden muss, beabsichtigt der Landkreis Altötting nun im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für den Zeitraum 01.08.2022 bis einschließlich 31.07.2023 einen vorübergehenden Dienstleistungsvertrag zu schließen (Interimsvergabe). Die vorübergehende Erfüllung der Dienstleistung kann ausschließlich durch die Firma Wallisch & Straßer GmbH erfolgen. Aufgrund der derzeitigen Marktlage gibt es aktuell kein anderes Unternehmen, das so kurzfristig (ab sofort) und termingerecht nach Abfallkalender für den o.g. Auftrag die erforderlichen LKWs mit den entsprechenden Aufbauten zur Mülltonnenentleerung bzw. Sperrmüllsammlung incl. ausreichend Personal (LKW-Fahrer mit Ortskunde wegen den örtlichen Besonderheiten + Ladepersonal) zur Verfügung stellen kann. Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass der ursprüngliche Vertrag ohnehin eine Laufzeit bis mindestens 31.07.2023 gehabt hätte und somit dem Wettbewerb entzogen gewesen wäre. Gleichzeitig wird bereits jetzt für den Vertragszeitraum ab 01.08.2023 das Regelverfahren (Offenes Verfahren) mit den notwendigen Ausführungsfristen vorbereitet. Sodass im Ergebnis, zum einem dem Wettbewerbsgrundsatz § 97 Abs. 1 GWB (umgehende Durchführung Offenes Verfahren) und zum anderen dem Gleichbehandlungsgrundsatz § 97 Abs. 2 GWB (ausreichende Ausführungsfristen im Regelverfahren) Rechnung getragen wird. Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen führt aus den vorstehenden Gründen somit nicht zu einer strukturellen Benachteiligung anderer potenzieller Bieter.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: Abt. 4-8044/2022#25
Bezeichnung des Auftrags:
Einsammlung von Restabfall und Abholung von Sperrmüll auf Abruf im Landkreis Altötting, Transport sowie Behälteränderungsdienst
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
07/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Wallisch & Strasser GmbH
Postanschrift: Mühlbachstraße 5
Ort: Tittmoning
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 84529
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werdenKurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
Es ist angedacht Teile der Leistung an Unterauftragnehmer zu vergeben.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 160 ff. GWB ist schriftlich zu stellen und an die
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Maximilianstr. 39 80538 München
zu richten.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(1) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 Abs. 1 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/09/2022