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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: S 13 - Los 5.004 Brücken- und Stützwände im Bereich Beuel
Beschreibung: Im Rahmen des Gesamtprojektes 3/4-gleisiger Ausbau Troisdorf - Bonn-Oberkassell sind im Planfestellungsabschnitt 4 folgende Leistungen zu erbringen: Verbreiterung EÜ Friedrich-Breuer-Str.; Verbreiterung EÜ königswinterer Str.; Erneuerung EÜ Bröltalbahnweg; Erneuerung SÜ Planenweg; Erneuerung SÜ Siebenmorgenweg; Erneuerung Stützwand Siebenmorgenweg; Neubau Stützwand Auguststr. und Anpassung Stützwand Marquartstr.
Kennung des Verfahrens: b438d2f9-d3a9-422a-be9d-f20ccd5ec11f
Interne Kennung: 23FEI65119
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221000 Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen, 45221110 Bau von Brücken, 45221111 Bau von Straßenbrücken, 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strecke 2695 Bahn km 9,784 bis 10,023
Postleitzahl: 53229
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: S 13 - Los 5.004 Brücken- und Stützwände im Bereich Beuel
Beschreibung: Im Rahmen des Gesamtprojektes 3/4-gleisiger Ausbau Troisdorf - Bonn-Oberkassell sind im Planfestellungsabschnitt 4 folgende Leistungen zu erbringen: Verbreiterung EÜ Friedrich-Breuer-Str.; Verbreiterung EÜ königswinterer Str.; Erneuerung EÜ Bröltalbahnweg; Erneuerung SÜ Planenweg; Erneuerung SÜ Siebenmorgenweg; Erneuerung Stützwand Siebenmorgenweg; Neubau Stützwand Auguststr. und Anpassung Stützwand Marquartstr.
Interne Kennung: a15b4fa2-ff34-4525-91e5-ac89adf16ba4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221000 Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen, 45221110 Bau von Brücken, 45221111 Bau von Straßenbrücken, 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2023
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: STRABAG AG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2023877281
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - STRABAG AG
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/05/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 15/05/2023
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 298693-2023
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA37- Der Verbau für das neue Widerlager der EÜ „KWS“ in Achse 10 muss gegenüber dem Entwurf geändert werden, da die ursprüngliche geplante Spundwand nicht umsetzbar ist. Zunächst wurden vom AN Bedenken angezeigt, wonach die Vorsatzschale aus Mauwerkssteinen am Bestandswiderlager beim Einbringen des geplanten Spundwandverbaus gefährdet sei. Es soll deshalb in Abstimmung mit dem AG ein gebohrter Trägerbohlverbau zur Ausführung kommen. Weiter liegt keine Statik für das Bestandswiderlager vor, so dass keine Beurteilung der Standsicherheit des Widerlager-Flügels im Bauzustand erfolgen kann. Infolgedessen muss der Verbau zusätzlich rückverankert werden, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Für die betreffenden Änderungen (Ausführung als rückverankerter Trägerbohlverbau statt als unverankerte Spundwand) werden entsprechende Mehraufwendungen in der Ausführung erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Hierzu gehören auch die erforderlichen Verbauarbeiten. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen für den Verbau in Achse 10 müssen in Zusammehang mit den übrigen Verbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA038- Die Kapazität der BE-Fläche 300 ist aufgrund des zusätzlich erforderlich gewordenen Bodenaustauschs für die Baustraße Los 5.004 fast vollständig erschöpft. Daher sollen die auf der BE 300 gelagerten Schwellen umgelagert werden, um Platz für den noch ausstehenden Bodenaushub zu schaffen. Die Schwellen sollen dazu auf die BE-Fläche 150 umgelagert werden, wo bereits weitere Schwellen lagern. Zudem sind die Schwellen im Zuge der Umlagerung zu zählen. Der AN Los 5.004 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Transport- und Ladekapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Hebezeuge sowie Transportfahrzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können deshalb ohne Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortegsetzt werden. MKA039- m Zuge der Baufeldfreimachung/Aushub-/Tiefbauleistungen für die EÜ „BBW“ fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 (HW 05) bzw. 17 05 04 (HW 06-10) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-1 (HW 05) bzw. BM-F3 (HW 06-10) zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA042- Im Zuge der Baustraßenbaus Siebenmorgenweg fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 07 zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA043- Es muss eine Überprüfung der Schleppkurven einer privaten Garageneinfahrt im Bereich der Tapetenfabrik durchgeführt werden. Hintergrund dieser Überprüfung ist, dass der Eigentümer darüber informiert werden soll, welche Fahrzeuge die Garage weiterhin nutzen können. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die betreffende Überprüfung der Schleppkurven muss in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA037- MKA 025: EÜ KWS - Zusätzliche Leistungen Verbau A10 MKA038- MKA 030 / AO-24-011: Umlagerung Schwellen von BE 300 auf BE 150 MKA039- MKA 032: EÜ BBW - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung - Haufwerke Nr. 5, 6, 7, 9, 10 MKA042-MKA 036: EÜ BBW - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung - Haufwerk Nr. 1 MKA043- MKA 040: Garagenausfahrt Tapetenfabrik
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-W-B
Telefon: +49 20330174721
Fax: +49 20330174724
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: STRABAG AG
Registrierungsnummer: 5857f1fb-aac6-412b-811b-983cfc0ceff9
Postanschrift: Siegburger Straße 241
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Großprojekte-West
Telefon: +49
Fax: +49 2218242016
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 68cbe546-6dc4-4472-a005-0930fa9852db - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/09/2024 07:37:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 536118-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 174/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/09/2024