Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Erläuterung:
In der Bekanntmachung
2020/S 195-472831 vom 07.10.2020 wurden interessierte Bieter aufgerufen, Ihr Interesse an einem Verkauf bekannt zu geben.
Nach unserem heutigen Kenntnisstand gibt es lediglich einen Anbieter, der solche Fahrzeuge kurzfristig zum Verkauf anbieten kann. Deshalb wird auf ein weiteres Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb verzichtet.