Zusätzliche Angaben
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022-576 des Rates vom 08.04.2022
Angaben zur Ortsbegehung:
Falls eine Ortsbegehung der Liegenschaft notwendig erscheint, ist eine Ortsbesichtigung in der 19. Kalenderwoche möglich. Nach schriftlicher Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz durch den Bieter wird ein Einladungsschreiben zur Ortsbesichtigung, mit dem genauen Zeit- und Treffpunkt rechtzeitig an den Bieter versandt. Nach Erhalt des Einladungsschreibens ist der genannte Ortstermin schriftlich zu bestätigen. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist nicht zwingend notwendig bzw. keine Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes.
Zusätzliche Information zu den Wertungskriterien:
Im Wertungsverfahren erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Gewertet werden die
beiden Kriterien Preis (70%) und produktive Stunden (30%). Nähere Informationen erhalten Sie in den
Vergabeunterlagen im Allgemeinteil unter "Erläuterungen der Wertungskriterien und im Formblatt 227 VHB (Gewichtung der Zuschlagskriterien), das im “Aufforderungspaket“ der Vergabeunterlagen zu finden ist.