53654-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Köln: Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
OJ S 22/2021 02/02/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralverwaltung, Ia/2 Beschaffung und Logistik
E-Mail: ausschreibung@kliniken-koeln.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sonstiger öffentlicher Auftraggeber i. S. v § 99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Interimsbeauftragung Bewirtschaftung medizinisch-technischer Service (im Wege einer einjährigen Vertragsverlängerung)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85110000 Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Interimsweise Verlängerung eines bestehenden Vertrages über die Bewirtschaftung des medizintechnischen Geräteparks zwecks Sicherstellung eines reibungslosen Krankenhausbetriebes für einen Zeitraum von 12 Monaten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 013 319,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85112000 Unterstützung von Krankenhäusern
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Interimsweise Verlängerung eines bestehenden Vertrages über die Bewirtschaftung des medizintechnischen Geräteparks zwecks Sicherstellung eines reibungslosen Krankenhausbetriebes für einen Zeitraum von 12 Monaten (1.7.2021 bis 30.6.2022) unter Gestellung von Ersatz-, Verschleiß- und Verbrauchsteilen und -Materialien.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Gegenstand ist die einmalige Verlängerung eines bestehenden Vertrages über die Bewirtschaftung der Medizintechnik des Krankenhausträgers für den Zeitraum eines Jahres, d. h. vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022. Für den sich anschließenden (Haupt-) Leistungszeitraum ab dem 1. Juli 2022 wird der Auftraggeber ein EU-weites Vergabeverfahren durchführen. Der bestehende Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren und läuft am 30.6.2021 aus. Die Verlängerung für den Interimszeitraum zu den bestehenden Bedingungen ist erforderlich, um die Bewirtschaftung des medizintechnischen Geräteparks und damit die Sicherstellung eines reibungslosen Krankenhausbetriebes aufrecht zu erhalten. Die Voraussetzungen gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB sind erfüllt. Der bestehende Dienstleister, dessen Vertrag für den Zeitraum eines Jahres interimsweise verlängert werden soll, ist an zahlreichen Schnittstellen des Krankenhausbetriebes der vom Auftraggeber an verschiedenen Standorten betriebenen Krankenhäuser auf der Grundlage der der der seinerzeitigen Ausschreibung aus dem Jahre 2015 zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung eng in die Prozesse und Organisationsstrukturen eingebunden, dies sowohl was die Software angeht als auch hinsichtlich bestehender Prüfungs-, Dokumentations-, Ersatz- und sonstiger Liefer- und Dienstleistungsprozesse. Der Auftraggeber richtet eine neue Abteilung Medizintechnik bei sich ein, die künftig Teile der Bewirtschaftung übernehmen wird. Deren Einrichtung ist bislang noch nicht abgeschlossen. Die neue Abteilung Medizintechnik soll unter Berücksichtigung ihrer Aufgabenstellung und Ressourcen und der künftigen Aufteilung zwischen Eigenleistungserbringung und Fremdvergabe dabei auch das Leistungsverzeichnis für die künftige Beauftragung der Bewirtschaftung der Medizintechnik vorbereiten und erstellen. Die Interimsbeauftragung dient daher insbesondere auch der ordnungsgemäßen Vorbereitung des sich anschließende EU-weiten Vergabeverfahrens. Die Einrichtung der krankenhauseigenen Abteilung Medizintechnik haben sich im Zuge der nach wie vor bestehenden Covid-19 Situation zeitlich verzögert. Auf Grund der besonderen Covid-19 Pandemielage, die besondere Vorkehrungen und Maßnahmen im Krankenhausbetrieb erfordert, wäre auch die Durchführung eines Vergabeverfahrens, welches, insbesondere um gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen, mit Ortsbesichtigungen einhergehen müsste, praktisch in der erforderlichen Form kaum durchführbar. Auf Grund des für die Zeit nach Einrichtung und Tätigkeitsaufnahme der neuen Abteilung Medizintechnik und insbesondere der damit einhergehenden neuen Abgrenzung und Aufteilung der Aufgaben, noch nicht feststehenden künftigen Leistungsspektrums, könnte aktuell eine Beauftragung ohnehin nur für einen Interimszeitraum erfolgen. Für diesen Zeitraum wäre insbesondere was die Notwendigkeit der Einarbeitung und Implementierung von gemeinsamen Prozessabläufen in unterschiedlichen Bereichen und Abteilungen der Kliniken angeht, technisch organisatorisch ein Auftragnehmerwechsel praktisch nicht durchführbar, dies nicht zuletzt auf Grund der besonderen, nach wie vor auf Sicht weiter angespannten Sondersituation angesichts der Covid-Lage. Notwendige Einschränkungen und Verzögerungen würden hier wiederum eine erhebliche Gefahr für die Medizintechnikbewirtschaftung der Kliniken und damit die Funktionsfähigkeit des Klinikbetriebs insgesamt bedeuten. Die damit verbundenen Schwierigkeiten und Risken lassen eine Alternative zur interimsweisen Verlängerung des Vertrages nicht umsetzbar erscheinen, zumal bislang noch nicht feststeht, wie und in welchem Bereich und Umfang die neu geschaffene Abteilung Medizintechnik operativ Hilfestellung leisten könnte. Es würden hier erhebliche Zusatzkosten drohen; dies abgesehen davon, dass ein Dritter die Leistungen für den kurzen Interimszeitraum nicht wirtschaftlich anbieten könnte. Der Auftragswert der Interimsbeauftragung liegt weit unterhalb der Schwelle von 50 % des ursprünglichen Auftrages.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
27/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: VAMED Management und Service GmbH Deutschland
Postanschrift: Am Bahnhof Westend 9-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14059
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 013 319,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine sog. freiwillige ex-ante Bekanntmachung handelt. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1; im übrigen kein gesondertes Schlichtungsverfahren
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um eine sog. freiwillige ex-ante Bekanntmachung handelt. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Der Vertragsschluss wird nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Siehe oben Ziff. VI.4.1)
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/01/2021