536547-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Arbeitsplätze – Beschaffung von Performance-PCs für den CAD-Unterricht an berufsbildenden Schulen
OJ S 147/2026 03/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Hildesheim
E-Mailvergabestelle@landkreishildesheim.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von Performance-PCs für den CAD-Unterricht an berufsbildenden Schulen
BeschreibungBeschaffung von Performance-PCs für den CAD-Unterricht an berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim
Kennung des Verfahrens005e816b-3637-4c2d-858d-1de4f6c4477d
Interne Kennung2026-144
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensAufgrund der Tatsache, dass Anbeiter nur noch sehr kurze Angebotsgültigkeiten akzeptieren und diese Marktsituation zu berücksichtigen, war aufgrund der Terminplans notwendig, die Angebotsfrist lediglich um 1 Tag zu verkürzen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30214000 Arbeitsplätze
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMarie-Wagenknecht-Straße 3  
StadtHildesheim
Postleitzahl31134
Land, Gliederung (NUTS)Hildesheim (DE925)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYTTYA40K8# Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen sind ausschließlich nur über den Kommunikationsbereich dieses Vergabeprotals einzustellen. Telefonische oder persönliche Auskünfte werden nicht zugelassen. Alle Bieterfragen zum Vergabeverfahren sind rechtzeitig zu stellen, so dass die Beantwortung spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen kann. Fragen sind somit bis zum 10.08.2026 zulässig. Die Vergabeunterlagen, ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern schriftlich, über das Vergabeportal mitgeteilt. Ebenso Antworten auf Fragen grundsätzlicher Art.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungAusschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenAusschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungAusschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
BetrugAusschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
KorruptionAusschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsAusschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenAusschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAusschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAusschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
ZahlungsunfähigkeitAusschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDas Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitAusschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenAusschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenEs wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenAusschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensAusschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAusschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBeschaffung von Performance-PCs für den CAD-Unterricht an berufsbildenden Schulen
BeschreibungDer Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von 160 Performance-PCs für den CAD-Unterricht an berufsbildenden Schulen. Die Systeme sollen in schulischen Unterrichtsumgebungen eingesetzt werden, in denen CAD-Anwendungen für Konstruktion, Planung, Modellierung und technische Visualisierung genutzt werden. Hierfür werden Arbeitsplatzsysteme benötigt, die gegenüber Standard-PCs eine erhöhte Leistungsfähigkeit, eine stabile Systemumgebung sowie eine zuverlässige Nutzung im laufenden Unterrichtsbetrieb ermöglichen.
Interne Kennung2026-144
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30214000 Arbeitsplätze
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMarie-Wagenknecht-Straße 3  
StadtHildesheim
Postleitzahl31134
Land, Gliederung (NUTS)Hildesheim (DE925)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenEignungsnachweise: Gemäß der Veröffentlichung sind einige Nachweise für die für die Eignung bereitzustellen. Diese entnehmen Sie bitte der Anlage B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - PPCs
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsB10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - PPCs (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsB10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - PPCs (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsB10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - PPCs (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsB10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - PPCs (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eine genaue Beschreibung des sich bewerbendenUnternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen.Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYTTYA40K8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYTTYA40K8
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYTTYA40K8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit-D10_V1 - EVB_IT_Kaufvertrag_LKHI - PPCs -D11_V1 - EVB-IT Kauf-AGB -D12_V1 - EVB_IT_Ueberlassung_AGB_Typ A -D13_V1 - EVB_IT_Instandhaltung_AGB
Frist für den Eingang der Angebote17/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss18 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenkeine
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragskeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleNds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Hildesheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Hildesheim
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Hildesheim
Registrierungsnummer03254-0-60
PostanschriftMarie-Wagenknecht-Straße 3
StadtHildesheim
Postleitzahl31134
Land, Gliederung (NUTS)Hildesheim (DE925)
LandDeutschland
Kontaktperson103 - Hauptamt
E-Mailvergabestelle@landkreishildesheim.de
Telefon+49 51213091251
Internetadressehttps://www.landkreishildesheim.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131151334
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungNds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftFriedrichswall 1
StadtHannover
Postleitzahl30159
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailnachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 5111207807
Fax+49 5111205770
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungd8be6909-4542-4d91-9a66-c6217d183ba6-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungKorrektur des C30_V3 - Kriterienkataloges LKHI-PPCs
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDer C30_V3 - Kriterienkatalog LKHI-PPCs-31.07.26 wurde neu den Vergabeunterlagen hinzugefügt
Änderung der Auftragsunterlagen am31/07/2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung66960537-ea46-4a41-802e-2b0cf70a9201  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/07/2026 06:38:24 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung536547-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe147/2026
Datum der Veröffentlichung03/08/2026