Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Flockungshilfsmitteln (FHM) für die Entwässerung von Faulschlamm mittels Zentrifugen (ca. 12.500 t TS/Jahr) und für die maschinelle Eindickung von Überschussschlamm mittels Bandeindickern (ca. 25 t TS täglich).
Der Klärschlamm der KA Kaditz wird zur Zeit stofflich verwertet. Dieser Entsorgungsweg soll bis 31.12.2021 beibehalten werden. Die Flockungshilfsmittel müssen daher den Anforderungen der Anlage 2 der Düngemittelverordnung, Tabelle 8, Zeilen 8.1.3 als Aufbereitungshilfsmittel entsprechen. Dies muss im Sicherheitsdatenblatt bestätigt sein.
Ab 01.01.2022 wird der Klärschlamm voraussichtlich nicht mehr stofflich verwertet.
Die Anlieferung des FHM für die Schlammentwässerung muss im wasserdichten big bag (800 bzw. 1.000 kg) erfolgen, die Teilliefermenge kann 6.000 bis 12.000 kg betragen.
Das FHM für die Eindickung von Überschussschlamm in flüssiger Form ist in IBC zu liefern.