537013-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Microsoft Unified Support
OJ S 147/2026 03/08/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
E-MailEinkauf.ie-a@bvg.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMicrosoft Unified Support
BeschreibungMicrosoft Support für 12 Monate
Kennung des Verfahrens52dd2794-c98a-43a1-8ffe-e0e6b69fcdf6
Interne KennungBEK-2026-0027
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelMicrosoft Unified Support
BeschreibungMicrosoft Unified Support für 12 Monate
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Optionen
Beschreibung der Optionenkeine
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie BVG sieht aus den nachfolgenden Gründen den Ausnahmetatbestand analog zu § 13 (2) SektVO, Nr 3b, gegeben, um die Supportleistungen direkt an die Microsoft zu vergeben: Die Berliner Verkehrsbetriebe setzen unter anderem über vierhundert Microsoft Serversysteme ein. Diese Rechnerarchitekturen laufen mit dem Betriebssystem der Firma Microsoft. Diese Betriebssysteme bilden die Grundlage für wichtige, unternehmenskritische Anwendungen. Hierbei handelt es sich um Anwendungen schwerpunktmäßig vom Hersteller Microsoft oder auch von Drittanbietern. Folgende microsoftbasierte Server-Anwendungen werden unter anderem im Datennetz der BVG zur Verfügung gestellt: - Exchange - für die Unternehmenskommunikation mit dem Clientprogramm Outlook - SQL-Server - diverse Datenbanken als unternehmenskritischer Informationsspeicher - Anmeldedienste - Sicherheitseinstellungen und Zugriffsbeschränkungen - Filedienste - Freigaben für Dateien des Users - Outputmanagement - Druckersteuerung - Verzeichnisdienste - Zentrale Benutzerdatenbank - Remote Desktop Services - zentrale Bereitstellung von IVU.Suite - SCOM - zentrales Monitoring der BVG - MCM - Softwareverteilungskomponente für Clients - Defender - zentrale Antivirenschutzlösung für Clients - BVG Azure - Clouddienste wie beispielsweise Office 365 Außerdem arbeiten ca. 7.200 Arbeitsplatzcomputer der BVG mit Betriebssystemen und Anwendungen der Firma Microsoft. Die oben genannten Betriebssysteme und Anwendungen stellen die bedeutungsreichsten und wichtigsten rechnergestützten Informationssysteme der BVG dar. Für die Systeme IVU, SAP und RBL sind die microsoftbasierten Komponenten die unverzichtbare Plattform. Sollten die microsoftbasierten Server einen Betriebsstillstand erleiden, sind extrem hohe Kosten und Arbeitsausfälle die Folge. Um die Anforderungen der BVG in Bezug auf Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeiten unternehmenskritischer IT Systeme weiterhin zu erfüllen, muss der Supportvertrag mit der Firma Microsoft verlängert werden, da das in Notsituationen erforderliche spezielle Unterstützungswissen schnell und kompetent zur Verfügung stehen muss. Die erforderliche Dienstleistung wird in der Form nur von der Firma Microsoft angeboten. Außerdem verfügt die Firma Microsoft als Hersteller der Software über die höchste Kompetenz, wenn es um Klärungsfragen zur Softwarefehlern oder Supportanfragen geht. Nur der Hersteller kennt seine eigenen Spezifika und Roadmaps bzgl. der entsprechenden Produkte am besten. Im Falle von Fragen und Problemen kann nur Microsoft Services eskalieren und die Fachleute der Produkt- und/oder Entwicklergruppe in Redmond ggf. mit einbinden. Außerdem kann nur der Hersteller auf den Quellcode zugreifen und (Bug-) Fixes mit Hilfe von Produktveränderungen herbeiführen. Veränderungen der Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens bedingten zudem einen Mehrbedarf an Supportleistungen. Aus den genannten unternehmensrelevanten Gründen und um den IT-Produktionsprozess nicht zu gefährden, muss der Supportvertrag mit der Firma Microsoft verlängert werden. Sollte es nicht zu einer Bestellung des Supportvertrages kommen, kann der BVG ein immenser wirtschaftlicher Schaden durch einen Produktionsausfall oder -stillstand entstehen. Zur Sicherstellung des Serverbetriebes ist es betriebsnotwendig, den Supportvertrag abzuschließen. Aus diesen Gründen ist aus Sicht des AG der Ausnahmetatbestand analog zu § 13 (2) SektVO, Nr. 3b, gegeben, um diese Leistungen direkt an die Microsoft zu vergeben.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMicrosoft Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer0204:11-2000016000-38
PostanschriftHolzmarktstraße 15-17
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailEinkauf.ie-a@bvg.de
Telefon+4930 256 28962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
PostanschriftMartin-Luther-Str. 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+49 30-9013-8316
Fax+49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMicrosoft Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 129415943
PostanschriftWalter-Gropius-Straße 5
StadtMünchen
Postleitzahl80807
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailinfo@microsoft.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5cc3aafa-702e-4b57-b613-55ea8cd6c5d4  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/07/2026 12:52:53 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung537013-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe147/2026
Datum der Veröffentlichung03/08/2026