53746-2021 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
OJ S 22/2021 02/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Fraport AG
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fraport Ausbau Süd GmbH, Abteilung FAS-EV
E-Mail: ausschreibung@fraport-ausbau-sued.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
VE0061.1 Natursteinarbeiten Pier H
Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0138-20FAS
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
— Natursteinarbeiten an Boden, Wänden und Decken, sowie Estrich und Industrieestrichkonstruktionen im Pier H.
Weitere Angaben unter II.2.4.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
44112210 Feste Fußbodenbeläge, 44112240 Parkett, 45262320 Estricharbeiten, 45262321 Estricharbeiten (Fußboden)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Frankfurt am Main Flughafen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Liefern, Montieren und Verlegen von Naturwerksteinverkleidung und Natursteinbelägen, sowie Estrich- und Industrieestrichkonstruktionen
Folgende Grobmassen kommen zur Ausführung:
— Natursteinwandverkleidung: ca. 2 800 m2,
— Natursteinbeläge: ca. 13 300 m2,
— Industrieestrichkonstruktion: ca. 13 000 m2,
— Estrichkonstruktion: ca. 600 m2,
— Parkett ca. 100 m2,
— Fallschutzbelag ca. 100 m2,
— Deckenverkleidungen ca. 100 m2.
Leistungsbeginn: 4. Quartal 2020
Leistungsende (inkl. nachlaufender Restleistungen und Abnahme): 1. Quartal 2022.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 032-076032
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/01/2021