VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Firma AVT GmbH ist Hersteller und Wartungspartner des Bestandsystems. Dieses Bestandsystem soll in Teilen, aber nicht vollständig, erneuert werden. Die jüngsten Komponenten sollen im Folgesystem in Betrieb bleiben. Voraussetzung für den Erfolg des Projektes ist deswegen u.a. die vollständige Kompatibilität der neu zu beschaffenden Komponenten zu den verbleibenden Teilen des Altsystems. Diese Kompatibilität wird nur gewährleistet, wenn Bestandskomponenten und Neubeschaffungen vom gleichen Hersteller, AVT GmbH, sind. Für eine Übergangsphase von 3 Monaten wird eine Parallelphase Alt- und Neusysteme erforderlich. Nur die AVT GmbH kann die Bestandtechnik rekonfigurieren und - neu - am Standort einrüsten, dabei im Sinne der Absicherung einer stabilen, betriebssicheren Übergangsphase lokal administrativ Betrieb und Wartung gewährleisten.
Die AVT GmbH besitzt die alleinigen Rechte an der Herstellung, Lieferung und Wartung der benötigten Komponenten. Nur die AVT GmbH bietet diese Produkte in Deutschland an. Vertriebspartner der AVT GmbH in anderen europäischen Ländern dürfen die AVT-Produkte nur in dem jeweiligen Land vertreiben, nicht aber in Deutschland. Dort hält die AVT GmbH das alleinige Vertriebsrecht.