538142-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Schlammentsorgung – Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut sowie Sandfang- und Kanalspülgut
OJ S 148/2026 04/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSTADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsberieb
E-Mailinfo@abwasser-nordhausen.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEntsorgung von Klärschlamm, Rechengut sowie Sandfang- und Kanalspülgut
BeschreibungEntsorgung von: Klärschlamm (ca. 3.000 t/a) Rechengut (ca. 40 t/a) Sandfang (ca. 55 t/a) Kanalspülgut (ca. 35 t/a)
Kennung des Verfahrens1889835e-9064-4219-88c4-691ef8114228
Interne KennungSEB L 03/2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHallesche Straße 135  
StadtNordhausen
Postleitzahl99734
Land, Gliederung (NUTS)Nordhausen (DEG07)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKläranlage Nordhausen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung(§129 des Strafgesetzbuches - StGB) und die sich weiter aus § 6e EU VOB/A - EU ergebenden Ausschlussgründe. Von einem Ausschluss wird abgesehen, wenn ein Unternehmen die Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A - EU nachgewiesen hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A - EU können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises nach § 6b EU VOB/A-EU führen. Durch nicht präqualifizierte Unternehmen, jedes nicht präqualifizierte Mitglied einer Bietergemeinschaft, jeden nichtpräqualifizierten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleiher) ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A - EU zu erklären. Dazu ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Von Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmern deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist die entsprechende Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ sowie „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmen / anderes Unternehmen“ sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen des § 6e EU VOB/A - EU ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Mittels weiterer Eigenerklärung ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - (EU-Russland-Sanktionen) zu erklären (von allen Bietern / bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das entsprechende Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Die entsprechende Erklärung ist auch Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Nichtvorlage dieser Erklärungen führt ebenfalls zum Ausschluss. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt daher zum Ausschluss. Ein Ausschluss ist auch zwingend vorgegeben, wenn die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist erfolgt (s. hierzu auch Punkt 5.1.9. „Eignungskriterien“). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus §15 EU ff VOB/A EU im Rahmen der Wertung der Angebote.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelKlärschlammentsorgung
Beschreibungca. 3.000 t/a Klärschlammentsorgung
Interne KennungSEB L 03/2026 (Los 1-Klärschlammentsorgung)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung
Menge3 000 Tonnen
Optionen
Beschreibung der OptionenNach Ablauf des ersten Vertragsjahres entscheidet der Auftraggeber frei über eine eventuelle Vertragsverlängerung für ein weiteres Entsorgungsjahr (max. um 3 weitere Jahre). Ein Rechtsanspruch entsteht dadurch nicht. (siehe Leistungsverzeichnis Seite 3, Punkt 4)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHallesche Straße 135  
StadtNordhausen
Postleitzahl99734
Land, Gliederung (NUTS)Nordhausen (DEG07)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKläranlage Nordhausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsFolgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: * Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. * Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder - eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen: - der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Folgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB), - bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen: Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern ist zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer die „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)“ ausgefüllt vorzulegen. Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Der Verzicht auf Vorlage dieser Erklärung bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen. HINWEISE: - Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. - Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFolgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: * die „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft), * das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz). sowie * die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, * die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576, Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: * der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung, * die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB), HINWEISE: * Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. * Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFolgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen: * fachliche Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis Seite 7 * das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz). Anforderungen an Nachunternehmer: Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten sind die Nachweise zur Eignung gemäß den genannten Vorgaben für diese Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Teilleistungen sind in dem Fall im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB) bereits bei Angebotsabgabe zu benennen. Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB). HINWEISE: * Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. * Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDas 100%ige Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis aus der Wertungssumme des Bieterangebots zzgl. der anfallenden Tranportpreise (aus einem bestehenden Transportvertrag)!
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=880527
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=880527
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v.H. der Auftragssumme (inkl. Mehrwertsteuer) Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen.
Frist für den Eingang der Angebote09/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss11 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderungen sind nur eingeschränkt möglich. Das Leistungsverzeichnis kann nur als Text (.pdf-Format) eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß §16a EU VOB/A - EU erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/09/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleThüringer Landesverwaltungsamt Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die Kostenfolge nach §182 GWB wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach §165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSTADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsberieb
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltSTADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsberieb
5.1.
LosLOT-0002
TitelRechengutentsorgung
Beschreibungca. 40 t/a Rechengutentsorgung
Interne KennungSEB L 03/2026 (Los 2-Rechengutentsorgung)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung
Menge40 Tonnen
Optionen
Beschreibung der OptionenNach Ablauf des ersten Vertragsjahres entscheidet der Auftraggeber frei über eine eventuelle Vertragsverlängerung für ein weiteres Entsorgungsjahr (max. um 3 weitere Jahre). Ein Rechtsanspruch entsteht dadurch nicht. (siehe Leistungsverzeichnis Seite 3, Punkt 4)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHallesche Straße 135  
StadtNordhausen
Postleitzahl99734
Land, Gliederung (NUTS)Nordhausen (DEG07)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKläranlage Nordhausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsFolgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: * Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. * Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder - eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen: - der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Folgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB), - bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen: Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern ist zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer die „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)“ ausgefüllt vorzulegen. Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Der Verzicht auf Vorlage dieser Erklärung bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen. HINWEISE: - Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. - Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFolgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: * die „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft), * das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz). sowie * die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, * die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576, Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: * der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung, * die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB), HINWEISE: * Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. * Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFolgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen: * fachliche Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis Seite 7 * das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz). Anforderungen an Nachunternehmer: Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten sind die Nachweise zur Eignung gemäß den genannten Vorgaben für diese Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Teilleistungen sind in dem Fall im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB) bereits bei Angebotsabgabe zu benennen. Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB). HINWEISE: * Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. * Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDas 100%ige Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis aus der Wertungssumme des Bieterangebots zzgl. der anfallenden Tranportpreise (aus einem bestehenden Transportvertrag)!
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=880527
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=880527
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v.H. der Auftragssumme (inkl. Mehrwertsteuer) Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen.
Frist für den Eingang der Angebote09/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss11 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderungen sind nur eingeschränkt möglich. Das Leistungsverzeichnis kann nur als Text (.pdf-Format) eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß §16a EU VOB/A - EU erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/09/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleThüringer Landesverwaltungsamt Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die Kostenfolge nach §182 GWB wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach §165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSTADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsberieb
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltSTADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsberieb
5.1.
LosLOT-0003
TitelSandfang- und Kanalspülgutentsorgung
Beschreibungca. 55 t/a Sandfanggut ca. 35 t/a Kanalspülgut
Interne KennungSEB L 03/2026 (Los 3-Sandfang- und Kanalspülgut)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung
Menge90 Tonnen
Optionen
Beschreibung der OptionenNach Ablauf des ersten Vertragsjahres entscheidet der Auftraggeber frei über eine eventuelle Vertragsverlängerung für ein weiteres Entsorgungsjahr (max. um 3 weitere Jahre). Ein Rechtsanspruch entsteht dadurch nicht. (siehe Leistungsverzeichnis Seite 3, Punkt 4)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHallesche Straße 135  
StadtNordhausen
Postleitzahl99734
Land, Gliederung (NUTS)Nordhausen (DEG07)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKläranlage Nordhausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsFolgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: * Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. * Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder - eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen: - der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Folgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB), - bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen: Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern ist zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer die „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)“ ausgefüllt vorzulegen. Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Der Verzicht auf Vorlage dieser Erklärung bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen. HINWEISE: - Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. - Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFolgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: * die „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft), * das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz). sowie * die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, * die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576, Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: * der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung, * die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB), HINWEISE: * Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. * Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFolgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen: * fachliche Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis Seite 7 * das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz). Anforderungen an Nachunternehmer: Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten sind die Nachweise zur Eignung gemäß den genannten Vorgaben für diese Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Teilleistungen sind in dem Fall im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB) bereits bei Angebotsabgabe zu benennen. Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB). HINWEISE: * Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. * Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDas 100%ige Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis aus der Wertungssumme des Bieterangebots zzgl. der anfallenden Tranportpreise (aus einem bestehenden Transportvertrag)!
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=880527
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=880527
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitSicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v.H. der Auftragssumme (inkl. Mehrwertsteuer) Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen.
Frist für den Eingang der Angebote09/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss11 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderungen sind nur eingeschränkt möglich. Das Leistungsverzeichnis kann nur als Text (.pdf-Format) eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß §16a EU VOB/A - EU erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/09/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleThüringer Landesverwaltungsamt Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die Kostenfolge nach §182 GWB wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach §165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSTADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsberieb
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltSTADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsberieb
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungSTADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsberieb
Registrierungsnummer16701135-0001-43
StadtNordhausen
Postleitzahl99734
Land, Gliederung (NUTS)Nordhausen (DEG07)
LandDeutschland
KontaktpersonICR/Vergabestelle
E-Mailinfo@abwasser-nordhausen.de
Telefon+49 3631 6390
Internetadressehttps://abwasser-nordhausen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungThüringer Landesverwaltungsamt Weimar
Registrierungsnummer16900334-0001-29
StadtWeimar
Postleitzahl99423
Land, Gliederung (NUTS)Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon+49 361 57332 1254
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung374e4515-00c5-4d2f-acbf-5cb0f36a6fea  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/08/2026 12:07:14 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung538142-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe148/2026
Datum der Veröffentlichung04/08/2026