538355-2025 - Ergebnis
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
OJ S 157/2025 19/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungEifelkreis Bitburg-Prüm
E-Mailgansen.guenter@bitburg-pruem.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
BeschreibungDer Eifelkreis Bitburg-Prüm (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie im Rahmen der "Förderrichtlinie des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen" endgültige Förderzusagen erhalten. Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.
Kennung des Verfahrens49b117d8-bcd2-4a6a-9dcf-7db3ce182afb
Interne Kennung22120 II 20
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelNord - Verbandsgemeinde Arzfeld und Verbandsgemeinde Prüm
BeschreibungSiehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung410414-2021
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
Bezeichnung1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 6 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 4 der Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Realisierungszeitraum
BeschreibungDas Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtKosten
Bezeichnung3. Endkundenprodukte
BeschreibungBei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardware-kosten) aufsummiert. Rabatte werden im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden drei Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 3 anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkunden-Einstiegsprodukt mit ≥ 50 Mbit/s im Download (Max. 5 Punkte), - Privatkunden-Standardprodukt mit ≥ 200 Mbit/s im Download (Max. 5 Punkte), - Privatkunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s im Download (Max. 5 Punkte).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungEs wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B., Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Nutzung von Synergien durch Mitnutzung, Mitverlegung und Nutzung bereits vorhandener kommunaler passiver Infrastrukturen
BeschreibungEs wird ein nachvollziehbares Konzept zur Nutzung von Synergien durch Mitnutzung, Mitverlegung und Nutzung bereits vorhandener kommunaler passiver Infrastrukturen vorgelegt (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEifelkreis Bitburg-Prüm
5.1.
LosLOT-0002
TitelSüd – Stadt Bitburg, Verbandsgemeinde Bitburger-Land, Verbandsgemeinde Speicher und Verbandsgemeinde Südeifel
BeschreibungSiehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung410414-2021
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
Bezeichnung1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 6 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 4 der Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Realisierungszeitraum
BeschreibungDas Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtKosten
Bezeichnung3. Endkundenprodukte
BeschreibungBei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardware-kosten) aufsummiert. Rabatte werden im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden drei Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 3 anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkunden-Einstiegsprodukt mit ≥ 50 Mbit/s im Download (Max. 5 Punkte), - Privatkunden-Standardprodukt mit ≥ 200 Mbit/s im Download (Max. 5 Punkte), - Privatkunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s im Download (Max. 5 Punkte).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungEs wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B., Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Nutzung von Synergien durch Mitnutzung, Mitverlegung und Nutzung bereits vorhandener kommunaler passiver Infrastrukturen
BeschreibungEs wird ein nachvollziehbares Konzept zur Nutzung von Synergien durch Mitnutzung, Mitverlegung und Nutzung bereits vorhandener kommunaler passiver Infrastrukturen vorgelegt (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltEifelkreis Bitburg-Prüm
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge32 257 640,35 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Telekom Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots17 210 339,14 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen1 292 018,30 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag Los 1
Datum des Vertragsabschlusses24/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Telekom Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots15 047 301,21 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen1 084 304,60 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag Los 2
Datum des Vertragsabschlusses24/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungEifelkreis Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer"keine Angabe"
PostanschriftTrierer Straße 1
StadtBitburg
Postleitzahl54634
Land, Gliederung (NUTS)Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
LandDeutschland
KontaktpersonGünter Gansen
E-Mailgansen.guenter@bitburg-pruem.de
Telefon+49 6561 155133
Fax+49 6561 155197
Internetadressehttps://www.bitburg-pruem.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
RegistrierungsnummerDE355604198
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon+49 6131 162234
Fax+49 6131 162113
Internetadressehttps://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 122265872
PostanschriftLandgrabenweg 151
StadtBonn
Postleitzahl53227
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailinfo@telekom.de
Telefon+49 2281810
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfe07283a-b4f2-4337-b220-53dcded68f34  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung15/08/2025 13:58:49 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung538355-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe157/2025
Datum der Veröffentlichung19/08/2025