Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Ingolstadt Freizeitanlagen GmbH ("SWI-F") ist Eigentümerin des Erlebnisbades Ingolstadt (ehemals "Erlebnisbad Wonnemar Ingolstadt", nachfolgend "Bad"). Das Bad (Südliche Ringstraße 63, 85053 Ingolstadt) umfasst u.a. neben dem Freizeitbad eine Therme, eine Saunawelt, ein SPA, Gastronomie und einen Fitness Club. Derzeit befindet sich das Bad im Umbau. Durchgeführt werden u.a. eine Betonsanierung, eine Attraktivierung und eine Erweiterung um einen Thermenbereich. Vor der Sanierung hatte das Bad über 300.000 Eintritte p.a. bei einem Gesamtumsatz von über EUR 4,5 Mio. netto. Nach Abschluss der Baumaßnahmen und Wiedereröffnung wird eine Umsatzsteigerung auf über EUR 7,5 Mio. p.a. angestrebt.
Die SWI-F hat kürzlich die Betreibergesellschaft Erlebnisbad Ingolstadt GmbH als 100-prozentiges Tochterunternehmen gegründet ("Betreibergesellschaft"). Die SWI-F hat ferner als Auftraggeberin mit der Betreibergesellschaft einen Betriebsführungsvertrag für das Bad abgeschlossen.
Die Betreibergesellschaft sucht einen Auftragnehmer, der das Management des Bades übernimmt. Das Management ist so auszurichten, dass die Betriebsführung wirtschaftlich, markt- und zielgruppenorientiert erfolgt. Das Bad ist mit allen Betriebsteilen und Außenanlagen so zu führen, dass es als öffentliche Einrichtung grundsätzlich von jedermann in Anspruch genommen werden kann. Der Auftragnehmer muss mit der SWI-F eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Die Betriebsführung erfolgt weitgehend mit Personal des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt einen Projektleiter (w/m/d) zur Festlegung der notwendigen Maßnahmen für die Betriebsführung in Abstimmung mit der Geschäftsführung und die Überwachung der Umsetzung. Ferner erbringt er übergeordnete Leistungen. Weiter ist ein Geschäftsführer ("Geschäftsführer", w/m/d) für die Betreibergesellschaft zu stellen, der die damit verbundenen Aufgaben, Rechte und Pflichten übernimmt. Der Auftragnehmer stellt ferner einen Betriebsleiter/Badleiter (w/m/d).
Die Vergabestelle geht davon aus, dass die Projektleitung und der Geschäftsführer nicht in Vollzeit vor Ort tätig sein müssen. Ausreichend dürfte eine Anwesenheit nach Erfordernis sein. Projektleitung und Geschäftsführer können personenidentisch sein, müssen dies aber nicht.