Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 6002087616-BwDLZ München
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90911200 Gebäudereinigung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über vier Jahre beginnend ab 01.04.2022 über Gebäudereinigung in militärischen Liegenschaften (Fürst-Wrede-Kaserne nur Gebäude 11 / Ernst-von-Bergmann-Kaserne gesamte Liegenschaft)
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90911200 Gebäudereinigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
80937 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gebäudereinigung
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 084-216455
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Auf Grund systembedingter technischer Vorgaben musste dieses Verfahren, wie mit der Korrektur der Mitteilung nach § 134 GWB vom 03.08.2021 angekündigt, in einem gesonderten Verfahren (EU Bekanntmachung im ABl. 2021/S 199-519969) bezuschlagt werden. Abschließend wird deshalb das
vorliegende Verfahren aufgehoben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt