Zusätzliche Angaben
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden "open-house"-Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.10.2025.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für "open-house"-Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf dem Portal der DTVP unter dem Link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y7A6VKF/documents zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Eigenerklärungen muss ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden, nicht älter als sechs Monate zum Vertragsbeginn.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7A6VKF