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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eine täglichen Rohkostanteils und eines Getränks - Primar- und Sekundarstufe - ehem.sog. Doppelstandorte
Beschreibung: Zwischen dem Land Berlin und dem Caterer wird ein Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Ausgabe des Schulmittagessens einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks für die Kinder der in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Schule, inkl. der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle, geschlossen. Der Auftragnehmer stellt weiterhin, sofern dies entsprechend der losbezogenen Unterlage für den Doppelstandort, Register Losbeschreibung zugelassen ist, ein Cafeteria-Angebot gemäß seinen Angaben in der von ihm selbst erstellten Anlage zum Angebot (vgl. losbezogene Unterlage Doppelstandort, Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen A27:B27 und A28:B28) zur Verfügung. Ein Cafetriabetrieb ist in dieser Ausschreibung in Los 2 gefordert. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 13 tragen die Kosten für das Schulmittagessen grundsätzlich selbst; es handelt sich insofern um eine Dienstleistungskonzession. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich ebenfalls um eine Dienstleistungskonzession. Das Schulmittagessen ist auf den Bedarf und die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten. Es orientiert sich an den Empfehlungen des aktuellen „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Ärztlich festgestellte Nahrungsmittelallergien/-unverträglichkeiten im Rahmen des Schulmittagessens sind zu berücksichtigen. Das Anbieten von Schweinefleisch ist im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von allen Schulen nicht gewünscht. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ausgeschlossen. Diese Ausschreibung umfasst 6 Lose (es handelt sich sowohl um Schulen, die sich auf einem Gelände befinden als auch um Schulen, die räumlich und örtlich auseinanderliegen. Ein Los betrifft ein sog. grundständiges Gymnasium (ausgeschrieben wird sowohl das kostenbeteiligungsfreie Essen für die Primarstufe von Klassenstufe 5 und 6 als auch das Mittagessen für die Schüler/innen der Sekundarstufe von Klassenstufe 7-12). Im Vergabezeitraum (01.08.2024 - 31.07.2028) wird es voraussichtlich ca. 1.012 Verpflegungstage (inkl. Ferientage) geben. Hierbei handelt es sich um 743 Schultage und 269 Ferientage. Die zu erwartenden geschätzten Essensteilnehmerzahlen sind der jeweiligen losbezogenen Unterlage, Tabellenblatt Losbeschreibung zu entnehmen. Es gilt ein Brutto-Festpreis. Der festgelegte Preis pro Portion beträgt: 5,16 EUR (inkl. 19% USt) 4,64 EUR (inkl. 7% USt). Für den gesonderten Fall des Verpflegungssystems „Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve)“ gilt folgender Festpreis: 5,69 € (inkl. 7% USt) 6,33 € (inkl. 19% USt). Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Festpreis: Sollte der USt Satz auf 7% bundesweit gesenkt werden, dann gilt der Festpreis i.H.v. 4,64 €. Der Vertrag kann vom Auftraggeber und Auftragnehmer ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Kennung des Verfahrens: 186db6f8-001b-498a-80ea-098c0abb8cf3
Interne Kennung: 002SuSEU24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6: Für die Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes - pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von 4,64 Euro (inkl. 7% USt) bzw. 5,16 Euro (inkl. 19% USt) Für den gesonderten Fall des Verpflegungssystems Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) gilt - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes - folgender Festpreis: 5,69 Euro (inkl. 7% USt) 6,33 Euro (inkl. 19% USt) Nicht kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufe 7 bis 13 (Primar- und Sekundarstufe (ehem. Doppelstandort)): Der Preis laut Angebot des Auftragnehmers gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer kann Schülern der Jahrgangsstufen 7 bis 13 auf dessen Wunsch eine kleinere Portion, als die in Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung beschriebene, zu einem geminderten Preis anbieten. Dies gilt nicht für berechtigte Schüler der Sekundarstufe nach dem Bildungspaket Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)) in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Preise des Cafeteria-Angebots, soweit eine Cafeteria zugelassen ist, bestimmen sich nach den Angaben im Angebot des Auftragnehmers (in der vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zum Angebot; vgl. losbezogene Unterlage Doppelstandort, Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen A27:B27 und A28:B28). Es handelt sich dabei um Bruttopreise, also inkl. Umsatzsteuer.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14163
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule sind in der entsprechenden losbezogenen Unterlage zu finden. Insgesamt 33 Schulen/Einrichtungen in Berlin Steglitz-Zehlendorf in 3 Ausschreibungen: Verfahren 1 - Lose 1-20 Verfahren 2 - Lose 21-26 (Primar- und Sekundarstufe (ehem. Doppelstandort)) Verfahren 3 - Lose 27-33
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe von Aufträgen an Bieter mit Russlandbezug ist verboten (vgl. Wirt-124.1 (Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland). Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. über iTWOtender) elektronisch in Textform eingereicht werden. Sämtliche Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Eine Änderung der Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss von der Vergabe. Internetadresse für Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/177287
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Johannes-Tews GS 06G03 und Werner-von-Siemens OS 06Y05
Beschreibung: Beide Schulen befinden sich auf einem Grundstück und teilen sich eine Mensa und eine Küche. Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) - Kühlkostsystem (Cook & Chill) Leistungsort 1, Johannes-Tews-Grundschule (1.-6. Klasse): Anzahl der SchülerInnen: 452 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 407 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 326.611 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 13.024 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 1 Leistungsort 2, Werner-von-Siemens Oberschule (5.-12. Klasse): Anzahl der SchülerInnen (Primar- und Sekundarstufe): 899 Primarstufe, Kl. 5 und 6: Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 101 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 75.043 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 3.232 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 1 Sekundarstufe, Kl. 7-12: Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 40 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 35.664 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich das für sie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes kostenbeteiligungsfreie Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 8 Größe der Küche (Schulhof, EG): 29,7 m² Größe der Mensa: 59,78 m² und 75,6m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 407 598
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leistungsort 1: Wasgenstr. 50, 14129 Berlin Leistungsort 2: Beskidenstr. 1, 14129 Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VgV). [2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VgV). [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VgV). [4.] Der Bieter bzw. die Bieterin hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. (siehe hierzu Formblatt Wirt 124 EU) [5.] Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. Die Bietenden erklären sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern (§6 Abs. 1 WRegG) [6.] Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (z. B. IHK, Handwerksrolle) [7.] Nachweis der Gewerbeanmeldung Die genannten Erklärungen sind auch für alle Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der Eignungsleihe vorzulegen. Auf Aufforderung sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Darüber hinaus ist zu erklären, ob es sich bei dem Bieter um ein KMU (Klein- und Mittelunternehmen) handelt. Die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit der Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Angaben zur Größe des Unternehmens (siehe hierzu unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Wirt 124 EU (Erklärungen zu Ausschlussgründen/Angaben zum Unternehmen – EU) Nachunternehmer, Firmen, die im Rahmen der Eignungsleihe beauftragt werden und, falls zutreffend, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ebenfalls alle entsprechenden Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen. Die Angaben sind in der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung“ mitzuteilen. Siehe hierzu https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Eigenerklärung zur Eignung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Referenzen: Angabe von einer oder mehrere geeignete Referenzen. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des Verpflegungsbereichs: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen- und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber. Der Bieter muss eine Bio-Zertifizierung nachweisen. Einen Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) hat der Auftragnehmer bis spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis unaufgefordert herzureichen. Der Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) ist bis spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen. (siehe hierzu Nr. 2 der Leistungsbeschreibung – Regelung zu Bio-Lebensmitteln)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Nähere Informationen finden Sie unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 zum Download zur Verfügung gestellt - Unterlage:01_Erläuterung_Wertung.docx
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 105 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinaus gehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: Befugte Personen: nur Vertreter der Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Formblatt Wirt-238 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Erich-Kästner GS 06G04 und Gail- S. Halvorsen Schule 06K09
Beschreibung: Die Schulen befinden sich auf mehreren Grundstücken und verfügen jeweils über eine eigene Mensa und eine eigene Küche. Leistungsort 1, Erich-Kästner Grundschule (1.-6. Klasse):: Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) - Kühlkostsystem (Cook & Chill) Anzahl der SchülerInnen: 430 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 387 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 310.675 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 12.384 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 1 Größe der Küche: 27,29 m² Größe der Mensa: 59,1 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen. Leistungsort 2, Gail-S. Halvorson-Schule (7.-10. Klasse): Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) Cafeteriabetrieb möglich? Ja, in den Räumen der Küche/ Mensa. Anzahl der SchülerInnen (Integrierte Sekundarschule): 493 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 10 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 22.290 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich das für sie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes kostenbeteiligungsfreie Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 20 Größe der Küche: 20,25 m² Größe der Mensa: 107 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen. In den Räumen der Küche/ Mensa soll ein Cafeteriabetrieb (Zwischenmahlzeiten) angeboten werden.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 332 965
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leistungsort 1: Bachstelzenweg 2-8, 14195 Berlin Leistungsort 2: Im Gehege 6-8, 14195 Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14195
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VgV). [2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VgV). [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VgV). [4.] Der Bieter bzw. die Bieterin hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. (siehe hierzu Formblatt Wirt 124 EU) [5.] Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. Die Bietenden erklären sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern (§6 Abs. 1 WRegG) [6.] Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (z. B. IHK, Handwerksrolle) [7.] Nachweis der Gewerbeanmeldung Die genannten Erklärungen sind auch für alle Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der Eignungsleihe vorzulegen. Auf Aufforderung sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Darüber hinaus ist zu erklären, ob es sich bei dem Bieter um ein KMU (Klein- und Mittelunternehmen) handelt. Die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit der Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Angaben zur Größe des Unternehmens (siehe hierzu unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Wirt 124 EU (Erklärungen zu Ausschlussgründen/Angaben zum Unternehmen – EU) Nachunternehmer, Firmen, die im Rahmen der Eignungsleihe beauftragt werden und, falls zutreffend, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ebenfalls alle entsprechenden Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen. Die Angaben sind in der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung“ mitzuteilen. Siehe hierzu https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Eigenerklärung zur Eignung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Referenzen: Angabe von einer oder mehrere geeignete Referenzen. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des Verpflegungsbereichs: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen- und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber. Der Bieter muss eine Bio-Zertifizierung nachweisen. Einen Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) hat der Auftragnehmer bis spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis unaufgefordert herzureichen. Der Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) ist bis spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen. (siehe hierzu Nr. 2 der Leistungsbeschreibung – Regelung zu Bio-Lebensmitteln)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Nähere Informationen finden Sie unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 zum Download zur Verfügung gestellt - Unterlage:01_Erläuterung_Wertung.docx
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 105 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinaus gehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: Befugte Personen: nur Vertreter der Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Formblatt Wirt-238 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Dreilinden GS 06G09 und Dreilinden Gymnasium 06Y04
Beschreibung: Beide Schulen befinden sich auf einem Grundstück und teilen sich eine Mensa und eine Küche. Die Cafeteria befindet sich im Leistungsort 2 (Gymnasium) und darf auch nur hier angeboten werden. Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) Leistungsort 1, Dreilinden-Grundschule (1.-6. Klasse): Anzahl der SchülerInnen: 337 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 303 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 243.152 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 9.696 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 3 Leistungsort 2, Dreilinden-Gymnasium (7.-12. Klasse): Anzahl der SchülerInnen: 765 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 56 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 49.038 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich das für sie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes kostenbeteiligungsfreie Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 10 Leistungsort 1: Größe der Küche: 42 m² Größe der Mensa: 177 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen. Leistungsort 2: Cafeteria: 64 m²
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 292 190
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leistungsort 1: Dreilindenstr. 65, 14109 Berlin Leistungsort 2: Dreilindenstr. 49, 14109 Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14109
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VgV). [2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VgV). [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VgV). [4.] Der Bieter bzw. die Bieterin hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. (siehe hierzu Formblatt Wirt 124 EU) [5.] Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. Die Bietenden erklären sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern (§6 Abs. 1 WRegG) [6.] Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (z. B. IHK, Handwerksrolle) [7.] Nachweis der Gewerbeanmeldung Die genannten Erklärungen sind auch für alle Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der Eignungsleihe vorzulegen. Auf Aufforderung sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Darüber hinaus ist zu erklären, ob es sich bei dem Bieter um ein KMU (Klein- und Mittelunternehmen) handelt. Die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit der Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Angaben zur Größe des Unternehmens (siehe hierzu unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Wirt 124 EU (Erklärungen zu Ausschlussgründen/Angaben zum Unternehmen – EU) Nachunternehmer, Firmen, die im Rahmen der Eignungsleihe beauftragt werden und, falls zutreffend, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ebenfalls alle entsprechenden Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen. Die Angaben sind in der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung“ mitzuteilen. Siehe hierzu https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Eigenerklärung zur Eignung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Referenzen: Angabe von einer oder mehrere geeignete Referenzen. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des Verpflegungsbereichs: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen- und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber. Der Bieter muss eine Bio-Zertifizierung nachweisen. Einen Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) hat der Auftragnehmer bis spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis unaufgefordert herzureichen. Der Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) ist bis spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen. (siehe hierzu Nr. 2 der Leistungsbeschreibung – Regelung zu Bio-Lebensmitteln)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Nähere Informationen finden Sie unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 zum Download zur Verfügung gestellt - Unterlage:01_Erläuterung_Wertung.docx
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 105 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinaus gehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: Befugte Personen: nur Vertreter der Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Formblatt Wirt-238 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Quentin Blake GS 06G12 und Biesalski Schule 06S02
Beschreibung: Die Schulen befinden sich auf einem Grundstück und verfügen jeweils über eine eigene Mensa und eine eigene Küche. Leistungsort 1, Quentin-Blake-Grundschule (1.-6. Klasse): Mögliche Verpflegungssysteme: - Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) Anzahl der SchülerInnen: 416 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 374 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 300.209 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 11.968 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 6 Größe der Ausgabeküche (EG): 100 m² Größe der Mensa: 257² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen. Leistungsort 2, Biesalski-Schule (1.-10. Klasse): Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (körperliche und motorische Entwicklung) Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) Anzahl der SchülerInnen (Primar- und Sekundarstufe): 159 Primarstufe, Kl. 1 -6: Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 74 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 59.555 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 2.368 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 4 Sekundarstufe, Kl. 7-10: Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 12 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 8.916 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich das für sie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes kostenbeteiligungsfreie Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 5 Größe der Küche: MEB (Mobiler Erweiterungsbau neu 2023) 37,75 m² Größe der Mensa: 167,46 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 368 680
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leistungsort 1: Hüttenweg 40, 14195 Berlin Leistungsort 2: Hüttenweg 40, 14195 Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14195
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Internetadresse für Auftragsunterlagen: https://www.meinau Eine Änderung der Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss von der Vergabe.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VgV). [2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VgV). [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VgV). [4.] Der Bieter bzw. die Bieterin hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. (siehe hierzu Formblatt Wirt 124 EU) [5.] Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. Die Bietenden erklären sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern (§6 Abs. 1 WRegG) [6.] Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (z. B. IHK, Handwerksrolle) [7.] Nachweis der Gewerbeanmeldung Die genannten Erklärungen sind auch für alle Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der Eignungsleihe vorzulegen. Auf Aufforderung sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Darüber hinaus ist zu erklären, ob es sich bei dem Bieter um ein KMU (Klein- und Mittelunternehmen) handelt. Die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit der Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Angaben zur Größe des Unternehmens (siehe hierzu unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Wirt 124 EU (Erklärungen zu Ausschlussgründen/Angaben zum Unternehmen – EU) Nachunternehmer, Firmen, die im Rahmen der Eignungsleihe beauftragt werden und, falls zutreffend, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ebenfalls alle entsprechenden Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen. Die Angaben sind in der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung“ mitzuteilen. Siehe hierzu https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Eigenerklärung zur Eignung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Referenzen: Angabe von einer oder mehrere geeignete Referenzen. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des Verpflegungsbereichs: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen- und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber. Der Bieter muss eine Bio-Zertifizierung nachweisen. Einen Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) hat der Auftragnehmer bis spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis unaufgefordert herzureichen. Der Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) ist bis spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen. (siehe hierzu Nr. 2 der Leistungsbeschreibung – Regelung zu Bio-Lebensmitteln)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Nähere Informationen finden Sie unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 zum Download zur Verfügung gestellt - Unterlage:01_Erläuterung_Wertung.docx
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 105 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinaus gehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: Befugte Personen: nur Vertreter der Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Formblatt Wirt-238 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Rothenburg GS 06G12 und J.-A.-Zeune Schule 06S05
Beschreibung: Die Schulen befinden sich auf mehreren Grundstücken und verfügen jeweils über eine eigene Mensa und eine eigene Küche. Leistungsort 1, Rothenburg Grundschule (1.-6. Klasse): Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) Anzahl der SchülerInnen: 282 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 254 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 203.786 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 8.128 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 3 Größe der Küche: 20 m² Größe der Mensa: 30 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem Leistungsort 1 und Leistungsort 2: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen. Leistungsort 2, Johann-August-Zeune-Schule (1.-10. Klasse): Mögliche Verpflegungssysteme Leistungsort 2: - Warmverpflegung (Cook & Hold) Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Sehen) Anzahl der SchülerInnen (Primar- und Sekundarstufe): 111 Primarstufe, Kl. 1-6: Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 70 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 56.314 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: entfällt Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 4 Sekundarstufe, Kl. 7-10: Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 15 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 14.860 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich das für sie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes kostenbeteiligungsfreie Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 5 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 2 Größe der Küche (Ausgabeküche): 47,36 m² Größe der Mensa: entfällt Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 274 960
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leistungsort 1: Rothenburgstr. 16-17, 12165 Berlin Leistungsort 2: Rothenburgstr. 14, 12165 Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12165
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VgV). [2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VgV). [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VgV). [4.] Der Bieter bzw. die Bieterin hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. (siehe hierzu Formblatt Wirt 124 EU) [5.] Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. Die Bietenden erklären sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern (§6 Abs. 1 WRegG) [6.] Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (z. B. IHK, Handwerksrolle) [7.] Nachweis der Gewerbeanmeldung Die genannten Erklärungen sind auch für alle Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der Eignungsleihe vorzulegen. Auf Aufforderung sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Darüber hinaus ist zu erklären, ob es sich bei dem Bieter um ein KMU (Klein- und Mittelunternehmen) handelt. Die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit der Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Angaben zur Größe des Unternehmens (siehe hierzu unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Wirt 124 EU (Erklärungen zu Ausschlussgründen/Angaben zum Unternehmen – EU) Nachunternehmer, Firmen, die im Rahmen der Eignungsleihe beauftragt werden und, falls zutreffend, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ebenfalls alle entsprechenden Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen. Die Angaben sind in der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung“ mitzuteilen. Siehe hierzu https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Eigenerklärung zur Eignung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Referenzen: Angabe von einer oder mehrere geeignete Referenzen. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des Verpflegungsbereichs: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen- und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber. Der Bieter muss eine Bio-Zertifizierung nachweisen. Einen Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) hat der Auftragnehmer bis spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis unaufgefordert herzureichen. Der Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) ist bis spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen. (siehe hierzu Nr. 2 der Leistungsbeschreibung – Regelung zu Bio-Lebensmitteln)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Nähere Informationen finden Sie unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 zum Download zur Verfügung gestellt - Unterlage:01_Erläuterung_Wertung.docx
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 105 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinaus gehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: Befugte Personen: nur Vertreter der Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Formblatt Wirt-238 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Gymnasium Steglitz 06Y13
Beschreibung: Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) Gymnasium Steglitz (Grundständiges Gymnasium: 5.-12. Klasse): Anzahl der SchülerInnen: 802 Gymnasium Steglitz (Primarstufe 5.-6. Klasse): Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 189 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 140.427 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 6.048 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 1 Sekundarstufe (7.-12. Klasse): Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 95 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 85.445 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: entfällt Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich das für sie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes kostenbeteiligungsfreie Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 20 Größe der Küche (EG): 18 m² Größe der Mensa: 170 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 225 872
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heesestraße 15, 12169 Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12169
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VgV). [2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VgV). [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VgV). [4.] Der Bieter bzw. die Bieterin hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. (siehe hierzu Formblatt Wirt 124 EU) [5.] Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. Die Bietenden erklären sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern (§6 Abs. 1 WRegG) [6.] Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (z. B. IHK, Handwerksrolle) [7.] Nachweis der Gewerbeanmeldung Die genannten Erklärungen sind auch für alle Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der Eignungsleihe vorzulegen. Auf Aufforderung sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Darüber hinaus ist zu erklären, ob es sich bei dem Bieter um ein KMU (Klein- und Mittelunternehmen) handelt. Die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit der Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Angaben zur Größe des Unternehmens (siehe hierzu unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Wirt 124 EU (Erklärungen zu Ausschlussgründen/Angaben zum Unternehmen – EU) Nachunternehmer, Firmen, die im Rahmen der Eignungsleihe beauftragt werden und, falls zutreffend, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ebenfalls alle entsprechenden Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen. Die Angaben sind in der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung“ mitzuteilen. Siehe hierzu https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 - Unterlage: Eigenerklärung zur Eignung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: [1.] Referenzen: Angabe von einer oder mehrere geeignete Referenzen. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des Verpflegungsbereichs: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen- und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber. Der Bieter muss eine Bio-Zertifizierung nachweisen. Einen Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) hat der Auftragnehmer bis spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis unaufgefordert herzureichen. Der Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) ist bis spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen. (siehe hierzu Nr. 2 der Leistungsbeschreibung – Regelung zu Bio-Lebensmitteln)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Nähere Informationen finden Sie unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 002SuSEU24 zum Download zur Verfügung gestellt - Unterlage:01_Erläuterung_Wertung.docx
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 105 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinaus gehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/02/2024 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: Befugte Personen: nur Vertreter der Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Formblatt Wirt-238 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Registrierungsnummer: 11-1363306000-24
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kirchstr. 1/3
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14163
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 000
Fax: +49 30902996108
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8b56f9d6-51e2-44a4-93d6-6ded7f119518 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung: 20
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/01/2024 16:28:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 53912-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 19/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/01/2024