540022-2021 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Baustellenüberwachung
OJ S 206/2021 22/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Querhammer, Kerstin
E-Mail: kerstin.querhammer@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029756799
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ersatzneubau der EÜ über die Oder, Strecke 6078 - Bauüberwachungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46704
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ersatzneubau der EÜ über die Oder, Strecke 6078 - Bauüberwachungsleistungen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Hauptort der Ausführung: Küstrin-Kietz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen KIB und Oberbau für den Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) der DB-Strecke 6078 über die Oder in Küstrin-Kietz/Grenzbrücke der Ostbahn zwischen der BR Deutschland und der Rep. Polen bei km 82,850, Planfeststellungsabschnitt von km 82,400 bis ca. 83,100.
Die Maßnahme ist staatsvertraglich geregelt. Das Baugebiet liegt in Teilen auf deutschem und polnischen Staatsgebiet (Küstrin-Kietz (Landkreis Märkisch-Oderland, Bundesland Brandenburg) auf deutschem und Kostrzyn nad OdrÄ… in der Wojewodschaft Lubuskie auf polnischem Staatsgebiet). Die Umsetzung erfolgt einheitlich nach deutschem technischem Regelwerk, unterliegt jedoch planrechtlich den jeweiligen nationalen Gesetzen der beiden Staaten.
Die Bauüberwachungsleistungen betreffen den Brückenneubau und die Anpassung der zweigleisigen Strecke in Lage und Höhe auf deutscher Seite. Die Anpassungen der Dämme und Gleise der auf polnischer Seite anschließenden Strecke 203 erfolgt zeitgleich als Projekt der PKP PLK in Eigenregie. Nicht Gegenstand sind ebenfalls die Bauüberwachungsleistungen für den Rückbau des Bestandsbauwerkes und der STE-Anlagen (Rück- und Neubau), die gesondert vergeben werden/wurden. Der AN BÜB dieses Verfahrens setzt die Bauüberwachungsleitungen des AN BÜB für den Rückbau fort.
Das neue Bauwerk besitzt einen zweigleisigen Überbau und ist als Durchlaufträger über vier Felder mit einer Gesamtstützweite von 266 Metern geplant. Die Ausführung der Fahrbahnplatte erfolgt in Verbundbauweise Stahl/Stahlbeton. Charakteristisch ist das Stromfeld mit einer Stützweite von 130 Metern, das als Netzwerkbogen mit Zuggliedern aus Carbon ausgebildet wird. Die Stahlkonstruktion des Stromfeldes wird einschließlich Korrosionsschutz im Werk gefertigt und auf deutscher Seite vormontiert. Die Positionierung des Stromfeldes in Endlage erfolgt über einen Längsverschub mit Pontons, während die Überbauabschnitte des polnischen Vorlandbereiches in situ montiert werden, bevor die Fahrbahnplatte aus Stahlbeton und anschließend die Bauwerksausstattung in Endlage ergänzt werden. Als Unterbauten werden zwei Kastenwiderlager und 3 Pfeiler errichtet. Das westliche Widerlager (deutsche Seite) ist tiefgegründet. Die Ausführung des Neubaus erfolgt im Wesentlichen unter Streckensperrung im Zeitraum von November 2021 bis Dezember 2022. Die Inbetriebnahme des Bauwerkes ist für Dezember 2022 vorgesehen. Nachläufige Arbeiten an den Unterbauten, der Rückbau der umfangreichen Baustelleneinrichtungsflächen wie auch landschaftspflegerische Maßnahmen werden nachläufig bis November 2023 ausgeführt.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 134-357876
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzneubau der EÜ über die Oder, Strecke 6078 - Bauüberwachungsleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/10/2021
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GBL Ingenieurbüro Gesellschaft für Bauüberwachung und -logistik mbH
Postanschrift: Fürstenwalder Poststraße 86
Ort: Frankfurt/Oder
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15234
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Bereits beteiligte Unternehmen: 1. Schüßlerplan Berlin GmbH und 2. sbp GmbH Stuttgart
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/10/2021