540254-2023 - ErgebnisDeutschland-Sehnde: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
OJ S 173/2023 08/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sehnde
Postanschrift: Nordstraße 21
Ort: Sehnde
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Telefon: +49 51159097560
Fax: +49 51159097566
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sehnde.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ex post: Stadt Sehnde - Heimleitung einer Gemeinschaftsunterkunft sowie Flüchtlingssozialarbeit
Referenznummer der Bekanntmachung: 83-2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Sehnde vergibt die Leistungen zur Durchführung der sozialen Beratung von Flüchtlingen sowie der Heimleitung der Gemeinschaftsunterkunft in Rethmar. Hierzu sollen ab dem vorgesehenen Leistungsbeginn insgesamt 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) (ausgehend von 39 Stunden je Woche als VZÄ) für die Heimleitung der Flüchtlingsunterkunft sowie die Flüchtlingssozialarbeit in der Unterkunft eingesetzt werden. Mindestens 1,0 dieser 1,5 VZÄ sind für die Heimleitung vorzusehen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 600 787,20 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung: Gemeinschaftsunterkunft Sehnde Hauptstraße 1 31319 Sehnde
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Sehnde betreibt auf dem Gelände des ehemaligen Bundessortenamtes (BSA) in Rethmar eine Flüchtlingsunterkunft mit einer Aufnahmekapazität von bis zu 68 Personen. Die Geflüchteten leben in 3 Häusern auf dem Gelände. In einem der Häuser (Haus 2) sind ausschließlich Männer untergebracht. In einem weiteren Haus (Haus 3) wohnen im 1. OG Frauen oder Familien. In Haus 1 wohnen auf zwei Geschossen Familien. 12 der genannten 68 Personen sind in zwei eigenständigen Wohnungen auf dem Gelände neben Haus 3 untergebracht. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen der Heimleitung der Gemeinschaftsunterkunft und der Flüchtlingssozialarbeit in der Unterkunft.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliches Konzept / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Auftragserteilung optional Leistungen im Umfang von weiteren 0,5 VZÄ für die dezentrale Flüchtlingssozialarbeit zusätzlich zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt auf Basis der vertraglich vereinbarten Vergütung für die Flüchtlingssozialarbeit in der Unterkunft. Der Auftragnehmer hat diese Kapazität unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Eingang eines entsprechenden Auftrags zusätzlich bereitzustellen. Die zusätzliche Kapazität ist dann mindestens bis zum Ende der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit einzusetzen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 135-432429
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: European Homecare GmbH
Postanschrift: Schürmannstr. 22a
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 787,20 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6V2C
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/09/2023