Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium);
2) Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt (fakultatives Ausschlusskriterium);
3) Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Ausschlusskriterium);
4) Erklärung des Unternehmens, ob Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird.
Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. (fakultatives Ausschlusskriterium);
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 1. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 2. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 3. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 4. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
5) Nachweis einer bestehenden marktüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio EUR pro Schadensfall. Ausschluss, wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird (Ausschlusskriterium)
6) Nachweis, dass das Unternehmen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 1,5 Mio Euro pro Jahr für vergleichbare Leistungen hatte (Ausschlusskriterium);
7) Nachweis, dass das Unternehmen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre eine Mindestanzahl von 15 Mitarbeitern für die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Tunnelbautechnische Beratung, Beratung und Monitoring) hatte (Ausschlusskriterium);
8) Eigenerklärung und entsprechende schlüssige Erläuterung, dass und wie der Bewerber im Auftragsfalle eine Verfügbarkeit innerhalb von maximal 3 Stunden in Sonderfällen / Notfällen am vertraglich vereinbarten Ort in Hamburg sicherstellen wird;
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 5. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 6. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 7. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 8. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung und Erläuterung vorliegen, und inhaltliche Prüfung;
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
9) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.1.2014) ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils (Ausschlusskriterium);
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 9. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Referenzliste vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
10) Detaillierte Darstellung von mindestens 3 Projekten, in denen entsprechende Erfahrungen in der Ausführung von vergleichbaren Leistungen vorhanden sind: zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen, insbesondere mit:
— Besonderheiten der norddeutscher Baugrundverhältnisse oder vergleichbarer Baugrundverhältnisse entsprechend Ziffer II.2.4),
— Größe und Umfang der Maßnahmen,
— geschlossener Bauweise im Lockergestein mittels maschinellem Schildvortrieb (Hydro- oder EPB- Vortrieb Ø > 6 m) mit einer Mindesttunnellänge von 2 km (Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 10. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Darstellung vorliegt, und inhaltliche Prüfung;