54034-2019 - WettbewerbDeutschland-Hamburg: Bautechnische Beratung
OJ S 24/2019 04/02/2019
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
E-Mail: uwe.kirsten@hochbahn.de
Fax: +49 403288-4152
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3.
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Tunnelbautechnische Beratungsleistungen für den Neubau der U-Bahn-Linie U5 mittels geschlossener Bauweise (Schildvortrieb, Ø > 6 m) mit tiefen Baugruben und einer Gesamt-Streckenlänge von ca. 30 km.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71315200 Bautechnische Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Tunnelbautechnische Beratungsleistungen für den Neubau der U-Bahn-Linie U5 in geschlossener Bauweise (Schildvortrieb, Ø > 6 m) mit tiefen Baugruben. Auszuführende Leistungen sind unter anderem:
— Erstellung eines tunnelbautechnischen Gutachtens,
— Verfahrenstechnische sowie tunnelbautechnische Beratungsleistungen für die Planungsphase (HOAI-Leistungsphasen 1-5),
— Verfahrenstechnische sowie tunnelbautechnische Beratungsleistungen für die Ausschreibungs- und Bauphase (HOAI-Leistungsphasen 6-9),
— Beraten bei bzw. Überprüfung von Stützdruckberechnungen und der Ausbläsersicherheiten sowie Senkungs- bzw. Setzungsberechnungen in den jeweiligen Leistungsphasen,
— Beraten bei der Wahl der Vortriebsverfahren, des Tübbingdesigns, des Ringspaltmörtels und von Sicherungs- und Kompensationsmaßnahmen in den jeweiligen Leistungsphasen,
— Mitwirkung bei der Bestimmung des Verklebungspotenzials und der Verschleißprognosen,
— Baubegleitende Überwachung und Dokumentation,
— Planen, Aufsetzen, Überwachen und Dokumentation eines Daten- und Setzungsmonitorings (Baugrund / Bebauung / TVM) während der Vortriebsarbeiten.
Hierbei sind die Besonderheiten norddeutscher Baugrundverhältnisse zu berücksichtigen. Norddeutsche Bodenverhältnisse werden durch einen Bodenaufbau aus Aufschüttungen, Sanden, Geschiebemergel, Findlingen, Beckenschluff, Lauenburger Ton und Glimmerton mit Torf- und Schlufflagen, Schmelzwassersanden sowie Rinnen- und Senkenfüllungen aus Mudden, Torf, humosen Sanden und Kieslagen beschrieben. Für eine Zulassung gemäß diesem Qualifizierungssystem ist eine einschlägige Erfahrung des Bewerbers mit den vorgenannten Bodenverhältnissen oder vergleichbarer Bodenverhältnisse eine zwingende Voraussetzung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium);
2) Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt (fakultatives Ausschlusskriterium);
3) Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Ausschlusskriterium);
4) Erklärung des Unternehmens, ob Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird.
Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. (fakultatives Ausschlusskriterium);
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 1. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 2. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 3. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 4. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
5) Nachweis einer bestehenden marktüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio EUR pro Schadensfall. Ausschluss, wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird (Ausschlusskriterium)
6) Nachweis, dass das Unternehmen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 1,5 Mio Euro pro Jahr für vergleichbare Leistungen hatte (Ausschlusskriterium);
7) Nachweis, dass das Unternehmen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre eine Mindestanzahl von 15 Mitarbeitern für die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Tunnelbautechnische Beratung, Beratung und Monitoring) hatte (Ausschlusskriterium);
8) Eigenerklärung und entsprechende schlüssige Erläuterung, dass und wie der Bewerber im Auftragsfalle eine Verfügbarkeit innerhalb von maximal 3 Stunden in Sonderfällen / Notfällen am vertraglich vereinbarten Ort in Hamburg sicherstellen wird;
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 5. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 6. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 7. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Zu 8. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung und Erläuterung vorliegen, und inhaltliche Prüfung;
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
9) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.1.2014) ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils (Ausschlusskriterium);
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 9. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Referenzliste vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
10) Detaillierte Darstellung von mindestens 3 Projekten, in denen entsprechende Erfahrungen in der Ausführung von vergleichbaren Leistungen vorhanden sind: zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen, insbesondere mit:
— Besonderheiten der norddeutscher Baugrundverhältnisse oder vergleichbarer Baugrundverhältnisse entsprechend Ziffer II.2.4),
— Größe und Umfang der Maßnahmen,
— geschlossener Bauweise im Lockergestein mittels maschinellem Schildvortrieb (Hydro- oder EPB- Vortrieb Ø > 6 m) mit einer Mindesttunnellänge von 2 km (Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 10. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Darstellung vorliegt, und inhaltliche Prüfung;
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Hamburgische Vergabegesetz und das Hamburgische Transparenzgesetz zu beachten sind. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
III.2.3.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet.
Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Aufträge werden im Wege von Verhandlungsverfahren unter den gemäß diesem System qualifizierten Bewerbern vergeben. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen schriftlichen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10, geforderten Angaben und Nachweise vollständig in Papierform beizufügen und vorzulegen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im Original abzugeben,
— in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042731-0499
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: 200, Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042731-0499
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/01/2019