540481-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Karlsruhe: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 173/2023 08/09/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/02/2002 Ende: 31/12/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: 2014-DE-TM-0094-M

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: TEB-SW2/01/21/10714
Bezeichnung des Auftrags:
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
06/02/2002
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/09/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
NA 157-59 und NA 144-43 - Hochwasser bauzeitlicher Zustand im PfA 8.4 und PfA 8.3
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/02/2002 Ende: 31/12/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 - 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA NA 157-59 NA 144-43
m Zuge der fortgeschrittenen Planung der PfA 8.3 und 8.4 hat sich ergeben, dass von einem Verzug des Hochwasserschutzes bei den Gewässern zweiter Ordnung ausgegangen werden muss. Dies bedeutet, dass während des Baus der PfA 8.3 und 8.4 kein vollumpfänglicher Hochwasserschutz der Baumaßnahme gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund muss der AN die Hochwassersituation im bauzeitlichen Zustand neu bewerten und beplanen.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Es händelt sich um eine Aktualisierung einer für den werkvertraglichen Erfolg des Hauptvertrages (B0171400 und Fortschreibungen NA144-7 sowie 157-4 ) unentbehrliche Leistung. Diese Leistung war weder bei Abschluss des Hauptvertrages, noch bei der Vertragsfortschreibung ersichtlich und konnte bei Vergabe so nicht berücksichtigt werden.Gerade im erfahrungsabhängigen, komplexen und fachlich schwierigen Themenbereich Hochwasser ist, vorhandenes Fachwissen und eine kontinuierliche Leistungserbringung durch gleich handelnde AN sowie Fachkräfte unter Zugrundelegung der bislang geplanten Maßnahmen unumgänglich. Die angebotenen Leistungen liegen auf dem kritischen Weg des Projektes im PfA 8.4 sowie 8.3 so dass ein Zeitverzug durch neue Auschreibung und Vergabe nicht vertretbar ist. Aus diesen Gründen können die zu vergebenden Nachtragsleistungen nur einheitlich durch den bisher tätigen Generalplaner erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR