540612-2023 - ErgebnisDeutschland-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 173/2023 08/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts (Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen, Bundesoberbehörde)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erstellung des Fachverfahrens WANDA
Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2022-0042
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Erstellung des Fachverfahrens [WA]sserstraßen-[N]avigations-geo[DA]tenbank
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72262000 Software-Entwicklung, 72266000 Software-Beratung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Produkte IENC, DBWK2 und VerkNet werden bisher in drei voneinander getrennten Systemen hergestellt. Ziel des Projektes ist es, die Daten in einem gemeinsamen komplexen Datenmodell zu vereinen und somit die Produkte aus einer einheitlichen zentralen Geodatenbank automatisiert zu erstellen. Die Pflege der Daten muss mit einem einheitlichen Werkzeug an den Dienstsitzen der FGeoWSV erfolgen. Im Ergebnis werden die Geodaten einfacher verfügbar, über alle Produkte konsistent und damit effizienter pfleg- und nutzbar sein (u. a. für Geodatendienste oder im Open-Data-Kontext). Der Ausschreibungsgegenstand gliedert sich in diese Teile: • Realisierung des IT-Systems WANDA entsprechend den Anforderungen des Lastenheftes auf der Basis der GIS-Produkte ArcGIS Enterprise und ArcGIS Pro des Herstellers ESRI. Dazu gehö-ren oDer Aufbau eines komplexen Datenbankschemas, oDie Entwicklung der funktionalen Tools zur Datenbearbeitung, oDie Integration dies Systems in eine komplexe Betriebsumgebung. •Migration des Datenbestands aus drei Altsystemen entsprechend dem Migrationskonzept, •Schulung der Anwender und Unterstützung der Inbetriebnahme, •die Pflege des IT-Systems WANDA, •Weiterentwicklungen und Anpassungen (weitere Informationen s. Leistungsbeschreibung sowie sonstige Vergabeunterlagen)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Vertragsverlängerungsoption (dreimal um jeweils ein weiteres Jahr) bei einer Grundvertragslaufzeit von 4 Jahren ab Erteilung des Zuschlags
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 211-607777
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Erstellung des Fachverfahrens WANDA
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: con terra
Postanschrift: Martin-Luther-King-Weg 24
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: tenders@conterra.de
Telefon: +49 25159689300
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/09/2023