Das Vorverfahren wurde zu LOS 1 und LOS 2 gem. § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben.
Die Angebotslage hat inhaltliche Mängel aufgezeigt, die eine Vergleichbarkeit der Angebote unmöglich gemacht haben bzw. bei Zuschlagserteilung/ Vertragsabschluss zur Unwirtschaftlichkeit für den Auftraggeber geführt hätten..
Das Folgeverfahren erfolgte unter Beteiligung von fünf Beteiligten mit angepassten Inhalten.