540891-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Eisenbahnausrüstung
OJ S 191/2022 04/10/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sauter, Markus
E-Mail: markus.m.sauter@deutschebahn.com
Telefon: +49 71120921682
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ETCS Ausrüstung Karlsruhe bis Rastatt und Freiburg aus Basis L1 LS
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42032
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34946120 Eisenbahnausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
ETCS Ausrüstung Freiburg Gbf
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr, 45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Hauptort der Ausführung: Freiburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
ETCS Ausrüstung Karlsruhe bis Rastatt und Freiburg aus Basis L1 LS, Los 2: Freiburg Gbf
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/12/2019 Ende: 31/12/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 152-373199

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI42032
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
ETCS-Ausrüstung Freiburg Gbf
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
18/12/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Thales Deutschland GmbH
Postanschrift: Thalesplatz 1
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
zu V.2.5 - Unteraufträge für einzelne Teilleistungen können vergeben werden.
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/09/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
34946120 Eisenbahnausrüstung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen, 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Hauptort der Ausführung: Freiburg
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
ETCS Ausrüstung Karlsruhe bis Rastatt und Freiburg aus Basis L1 LS, Los 2: Freiburg Gbf
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/12/2019 Ende: 31/12/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 401 000,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Thales Deutschland GmbH
Postanschrift: Thalesplatz 1
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zusätzliche Leistung im Rahmen der Analyse der Lastenheft- und Richtlinienentwürfe, Vorbereitung und Abhaltung eines Technik Workshop ESG PT1 Planer, Anzeichnen von Balisen im Bereich Freiburg Gbf, die Vorbereitung einer technische Arbeitsgruppe u.a.
[Fortführung von VII.2.2] Da die im Nachtrag angebotenen Leistungen zudem sich um nicht trennbare Teilleistungen eines einheitlichen Sachverhalts darstellen, ist eine Aufteilung eines einheitlichen Sachverhaltes/Leistungsbildes nicht möglich. Beträchtliche Zusatzkosten würden entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren, bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die in diesem Nachtrag angebotenen zusätzlichen Leistungen des AN sind im Rahmen der Vertragsabwicklung zu erbringen und beziehen sich auf die durch die DB übergebenen LH- und RIL Entwürfe, die fortlaufend angepasst und erweitert werden. Hierzu und für die Entwicklung des vertraglich zugesicherten Produktes, sind unter anderem die Abhaltung eines Technik-Workshops sowie die Gründung einer technischen Arbeitsgruppe erforderlich. Diese Leistungen sind zwingende Voraussetzungen, um den vertraglich zugesicherten Werkerfolg zu gewährleisten. Als Systemhersteller und aufgrund von Detail- und Vorkenntnissen des AN, kann diese Leistungen nicht durch einen Dritten erbracht werden. Auch die enge Terminschiene des AG und der Produktentwicklung des AN, lassen keinen Raum zur Vorbereitung oder Einarbeitung für einen Dritten. [Fortführung, s. VII.2.1]
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 217 000,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 618 000,00 EUR