541317-2021 - ErgebnisDeutschland-Rosenheim: Netzkomponenten
OJ S 207/2021 25/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim
Postanschrift: Königstraße 24
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeverfahrensstelle
E-Mail: vvs@rosenheim.de
Telefon: +49 80313658302
Fax: +49 80318898310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kauf von Switchen
Referenznummer der Bekanntmachung: 0485
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32422000 Netzkomponenten
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Kauf von Switchen auf Grundlage von EVB-IT Rahmenverträgen mit einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 154 947,00 EUR / höchstes Angebot: 183 625,00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30237110 Netzwerkschnittstellen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Königstr. 24, 83022 Rosenheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Kauf von Switchen auf Grundlage von EVB-IT Rahmenverträgen mit einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 058-146097
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0485
Bezeichnung des Auftrags:
Kauf von Switchen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: HCD Consulting GmbH
Ort: 82266 Inning am Ammersee
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 154 947,00 EUR / höchstes Angebot: 183 625,00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: vvs@rosenheim.de
Telefon: +49 80313658301
Fax: +49 80313658898310
Internet-Adresse: https://www.rosenheim.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/10/2021