541633-2022 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
OJ S 191/2022 04/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgabem
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: Verdingung@bundesimmobilien.de
Telefon: +49 30-31813142
Fax: +49 30-31811560
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vergabe von Prüfleistungen gemäß DGUV V4 in Ahrensfelde (Brandenburg) - VOEK 023-22
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 023-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1000V gemäß DGUV Vorschrift 4, nach DIN VDE 0105-100/ A 1 und den damit korrespondierenden Normen, d. h. der Nachweis ist unter Anwendung der in DIN VDE 0100-600 angeführten Messverfahren und Grenzwerte zu erbringen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 654 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE405 Barnim
Hauptort der Ausführung: Bundespolizeiallee 1, 16356 Ahrensfelde
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
In 27 Gebäuden sollen überwiegend NSHV mit Unterverteilungen unterschiedlicher Größe, bis max. 48 Stromkreise, geprüft und die Sichtkontrolle der Elektroinstallation im Gebäude und in Außenanlagen durchgeführt werden.
Wiederkehrende Prüfungen durch Erproben und Messen sind ebenfalls in den 27 Gebäuden durchzuführen, dazu gehören Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise, Festanschlüsse für 230V und 400 V der TGA und Straßenbeleuchtung in unterschiedlichem Umfang je Gebäude.
Beschriftungen und Zeichnungen für NSHV, diverser Unterverteilungen, Steckdosen, Schaltern sowie Betriebsmitteln sind, soweit vorhanden, zu aktualisieren. Sollte dies nicht möglich sein, sind diese neu zu fertigen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Wertung der Angebote:
Der Wertungspreis setzt sich aus den Angebotspreisen (netto) für jedes Gebäude, multipliziert mit der Anzahl der Erbringung dieser Leistungen je Gebäude im gesamten Leistungszeitraum gemäß Anlage C-08, zuzüglich der Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis zusammen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 127-361945
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 023-22
Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Prüfleistungen gemäß DGUV V4 in Ahrensfelde (Brandenburg) - VOEK 023-22
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Emetron GmbH
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Strasse 7
Ort: Viernheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68519
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 654 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 393 381,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und nach Absprache im Zeitraum vo m 15.07. bis z u m 27.07.2022 möglich. Die Besichtigungstermine müssen zwei Tage vorab vereinbart werden. Der Ansprechpartner dafür ist den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Die Ortsbesichtigung wird unter den Bedingungen der festgelgten Corona-Schutzmaßnahmen (vgl. Anlage C-07) durchgeführt.
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Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
- Vordruck „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ (Anlage B-03.1),
- Leistungsverzeichnis im GAEB- und PDF-Format (Anlage C-02)
- Vordruck Preisgleitklausel (Anlage C-04)
- optional Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anlage B-04) bei Angebot eines Festpreises über die Vertragslaufzeit
- Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
- Ggf. Hinweisblatt GWB (Anlage B-07)
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-03)
- Vordruck „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ (Anlage B-03.1) für Bietergemeinschaftsmitglieder
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage B-03) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
- die „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ (Anlage B-03.1) für Eignung Leihende
- Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis der Registrierung in der Handwerkskammer oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)
- Nachweis einer Elektrotechnische Fachkraft für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN50110-1)
oder
- einer Befähigten Person gem. TBRS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektr. Anlagen (oder gleichwertig)
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Anlage C-02) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wertungskriterium - s. Ziffer II.2.14.
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern.
Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 28.07.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/09/2022