Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragsgegenstand gliedert sich in verschiedene Leistungsabschnitte:
(1) Erstellung und Betrieb einer Wahldatenbank: Der Auftragnehmer hat eine Anwendung mit Datenhaltung (sog. Wahldatenbank) zu erstellen und zu betreiben. In dieser Datenbank werden Sozialdaten der Versicherten der SVLFG (bis zu 1.600.000 Datensätze) gespeichert und bearbeitet.
(2) Durchführung der Fragebogenaktion: Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Durchführung einer Fragebogenaktion die Erhebungsunterlagen zu erstellen und zum Versand bereitzustellen (bis zu 1.600.000 Briefsendungen), Nachdrucke zu erstellen und zum Versand bereitzustellen, Rückläufer zu behandeln, die eingegangenen Rückantwortumschläge zu öffnen und die Fragebögen/Anträge zu verarbeiten, etwaige weitere Unterlagen auszusortieren und der SVLFG zu übermitteln (bis zu 5.000 Stück), die Wahlberechtigung zu prüfen und die entsprechenden Daten in die Wahldatenbank einzupflegen.
(3) Wahlvorbereitung: Der Auftragnehmer hat die Wahlunterlagen (bis zu 1.600.000 Briefsendungen) und Stimmzettelschablonen (bis zu 60 Stimmzettelschablonen) zu erstellen und für den Versand bereitzustellen.
(4) Wahldurchführung: Der Auftragnehmer hat die Anzahl der werktäglich eingegangenen Wahlbriefe zu ermitteln und dem Auftraggeber mitzuteilen, Irrläufer auszusortieren und dem Auftraggeber zu übermitteln (bis zu 5.000 Irrläufer) sowie die eingegangenen Wahlbriefe einzulagern.
(5) Wahlauswertung: Der Auftragnehmer hat die eingegangenen Wahlbriefe unter Überwachung der Briefwahlleitung öffentlich auszuwerten (bis zu 1.000.000 Wahlbriefe). Hierfür hat er die Stimmzettel den Wahlbriefen zu entnehmen und auszuzählen. Die Räumlichkeiten hierfür sind vom Auftragnehmer bereitzustellen.
(6) Wahlnachbereitung: Die Wahlunterlagen sind nach Abschluss der Wahlauswertung aufzubewahren. Die Daten der Wahldatenbank sowie die Wahldatenbank selbst und die Wahlunterlagen sind bis zu deren Vernichtung durch den Auftragnehmer aufzubewahren bzw. zu betreiben, mindestens aber bis zum 31.12.2024.