Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im
Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU, da keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an
ein offenes Verfahren eingegangen sind.